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Verwirrung um Taktik und Kosten der Klimt-Klage Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer, die Österreich auf Herausgabe von einigen Klimt-Gemälden klagen, haben es trotz eines deutlichen Nachlasses bei den Gerichtsgebühren bevorzugt, vor ein US-Gericht zu gehen. Die Gerichtsgebühren für eine Klage von Bloch-Bauer-Erben gegen die Republik wegen Herausgabe von Gustav-Klimt-Gemälden müßten nicht so hoch sein, wie es auf den ersten Blick scheint und wie es die Kläger gerne darstellen. Unter Verweis auf die hohen Verfahrenskosten haben sie ja ihre Klage in Österreich fallengelassen und sich nun an ein Gericht in Kalifornien gewandt. Zwar müssen mit der Klage grundsätzlich 1,2 Prozent des Streitwertes an Gebühren bezahlt werden, was bei einem von den Klägern eingesetzten Betrag von zwei Milliarden Schilling (145,35 Mill. Euro) die stattliche Summe von 24 Millionen Schilling (1,74 Mill. Euro) ausmacht. Maria Altmann und zwei weitere Nachkommen Ferdinand Bloch-Bauers haben als Kläger vom Gericht jedoch Verfahrenshilfe zugesprochen erhalten und hätten zusammen nur einen Bruchteil, nämlich fünf Millionen Schilling (363.372 Euro) an Gerichtsgebühren zahlen müssen. Bei einem Sieg im Prozeß hätten sie die Auslagen von der Republik ersetzt bekommen, während sie im Fall eines Scheiterns der öffentlichen Hand noch zusätzlich gewaltige Summen an Anwaltskosten für die Finanzprokuratur hätten ersetzen müssen. Juristen wundern sich, warum die Kläger den Streitwert überhaupt so hoch angesetzt haben. Eine Verringerung der Gebühren wäre auch damit erreichbar gewesen, daß man sozusagen probeweise nur wegen eines Klimt-Bildes geklagt hätte. Nach Einschätzung von Experten stand beim Rücktritt von der Klage in Österreich möglicherweise eine ganz andere als die Kostenfrage im Vordergrund: Vielleicht haben die Kläger die juristischen Chancen doch als zu gering erachtet und deshalb in den USA geklagt. Denn dort kann man, siehe Sammelklagen, auch vor einer gerichtlichen Entscheidung schon über die Mobilisierung der Öffentlichkeit einiges erreichen. In Österreich hatte der Restitutionsbeirat die Rückgabe von fünf Klimt-Gemälden abgelehnt. Er stützte sich auf das Testament der 1925 verstorbenen Adele Bloch-Bauer aus dem Jahr 1923. Darin wurden die Bilder der damaligen
Staatsgalerie, heute Österreichische Galerie, vermacht. In den USA fordern die Erben nun zusätzlich ein sechstes Bild ("Amalie Zuckerkandl"), mit dem sich der Beirat im Bildungsministerium noch nicht befaßt hat. |
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