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Bildungsministerin Gehrer zur "Causa Klimt-Gemälde":
"Moralische Bedenken keine Grundlage" "Ich werde politisch überhaupt nicht unter Druck gesetzt", wies Bildungsministerin Elisabeth Gehrer am Montag Vorwürfe des amerikanischen Anwaltes E. Randol Schoenberg zurück, sie handle bei dem abschlägig beschiedenen Antrag auf Herausgabe von Klimt-Gemälden der Österreichischen Galerie wider besseren Wissens. "Ich habe mich nach dem Rückgabegesetz zu verhalten. Ich kann nicht Vermögenswerte des Bundes auf Grund irgendwelcher moralischen Bedenken weggeben." Eine andere als eine streng rechtliche Beurteilung von Restitutionsangelegenheiten lehnte die Ministerin dezidiert ab. "Das Rückgabegesetz hat keinen Ermessensspielraum. Es sieht ganz klare Prämissen vor, dass es Kunstgegenstände sein müssen, die während des Krieges geraubt und dann nicht zurückgegeben worden sind." Das sei bei den fraglichen Klimt-Gemälden, deren Herausgabe nun Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann bei einem amerikanischen Gericht eingeklagt hat, nicht der Fall. Mit dem Verlauf der Aufarbeitung von Raubkunstfällen ist die Ministerin zufrieden: "In meinem Kompetenzbereich wird alles aufgearbeitet. Der Beirat arbeitet zügig. Natürlich würde ich mir wünschen, dass das auch alle Landesmuseen machen - vielleicht machen sie es ja - und auch, dass in den anderen Museen in Europa dieselbe Vorgangsweise gewählt wird. Da gibt es wahrscheinlich auch noch Dinge aufzuarbeiten." Der Wiener Rechtsanwalt Stefan Gulner bestätigte Meldungen, wonach sich die vergangene Woche von seinem Kollegen E. Randol Schoenberg in Los Angeles eingebrachte Klage auf sechs und nicht wie bisher angenommen auf fünf Klimt-Gemälde bezieht. Neben den bereits in der (von Gulner wegen der hohen anfallenden Gerichtsgebühren nicht weiter verfolgten) Wiener Klage beanspruchten Bildnissen "Adele Bloch-Bauer I" und "Adele Bloch-Bauer II", den Bildern "Buchenwald (Birkenwald)", "Schloß Kammer am Attersee" und "Apfelbaum I" bezieht sich die Klage nun auch auf das Bildnis "Amalie Zuckerkandl". "Dieses Bild hat ein völlig anderes Schicksal als die anderen", sagte Gulner, "Als ich meine Klage einbrachte, hat sich der zuständige Kunstrückgabebeirat damit noch nicht befasst gehabt." Ein Umstand, der sich laut Sektionschef Rudolf Wran in einer der nächsten Beiratssitzungen ändern wird. Die Lage ist jedoch höchst unklar: Neben den Bloch-Bauer-Erben beansprucht auch die Familie Müller-Hoffmann, Verwandte von Amalie Zuckerkandl, das Gemälde. |
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