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Von "nicht zwingenden" Verfügungen Österreich wird auf die Rückgabe von fünf Bildern Klimts im Wert von Die Erben verlangen ihren Besitz zurück: Gustav Klimts Ölgemälde "Bildnis Adele Bloch-Bauer II", 1912. Foto: AKG Von Olga Kronsteiner Einen weiteren Höhepunkt hat das Gerangel um die Rückgabe während der NS-Zeit beschlagnahmten Kunstgutes in Österreich erreicht. Der Republik Österreich wird in den nächsten Tagen eine in Kalifornien eingereichte Klage zugestellt: Streitwert 150 Millionen Dollar. Konkret geht es um fünf Werke Gustav Klimts, die sich gegenwärtig - so Klägerin Maria Altmann, Erbin von Ferdinand Bloch-Bauer - in unrechtmäßigem Besitz der Republik Österreich und der Österreichischen Galerie Belvedere befinden. Ferdinand Bloch-Bauer, Zuckerindustrieller, Kunstfreund und führendes Mitglied des Wiener Großbürgertums, hatte sich 1936 durch Flucht in die Schweiz dem Zugriff des Naziregimes entzogen. Große Teile seiner umfangreichen Sammlung verblieben in Wien oder wurden beschlagnahmt. Versuche, die Werke nach dem Krieg zurückzuerhalten, scheiterten; die Erben- wurden "von den Verantwortlichen der Österreichischen Galerie und des Denkmalamtes belogen und ihr Eigentum unter Vortäuschung falscher Tatsachen abgenötigt", so Anwalt E. Randol Schoenberg. Das entdeckte Altmann erst 1999, als die Archive geöffnet und die entsprechende Akte zur Einsicht freigegeben wurde. Seit den Worten der Kultur- und Bildungsministerin Elisabeth Gehrers im Februar 1998 - "Ich bin für eine großzügige Handhabung" - hatte man Gesetze beschlossen, und auch Taten folgten. Das Bundesgesetz zur Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen, sah auch eine achtköpfige Kommission als Beirat für die zuständigen Ministerien vor; von diesem werden nun alle eintreffenden Anträge bearbeitet und nach Klärung der juristischen Sachlage entschieden. Erste Erfahrungen zeigten, dass den staatlich sanktionierten, aber dennoch ehrlichen Bemühungen um detaillierte Provenienzforschung und daraus abgeleitete Restitutionen Grenzen gesetzt waren, die sich sowohl aus der Chronologie historischer Ereignisse als auch durch schier undurchschaubare Verquickungen der beteiligten Institutionen ergeben. So hatte zum Beispiel erst das nationalsozialistische Regime dem Bundesdenkmalamt als kunstbürokratische Zentralstelle den Zugriff auf große Teile des österreichischen Kunstschatzes verschafft - eine Verlockung der sich die meisten Beamten in persona Museumsdirektoren nicht entziehen konnten. "Früher hatten sie anklopfen müssen, wenn sie Einblick in die vielen privaten Sammlungen gewinnen wollten - jetzt waren sie die Herren der Kunst, die einzig Maßgeblichen", so Hubertus Czernin, Autor des Buches "Die Fälschung. Der Fall Bloch-Bauer" (Czernin-Verlag, Wien 1999). Keine andere Sammlung, kein anderes Museum besitzt heute derart viele "arisierte" Kunstwerke wie die Österreichische Galerie, war sie doch für zeitgenössische Kunst zuständig. Auf die Frage, wie man sich als Direktor fühlt, dessen Bestand zu einem großen Teil von rechtlich dubioser Herkunft zu sein scheint, meint Direktor Dr. Gerbert Frodl: "Es ist eben Teil der Geschichte dieses Hauses. Wir sind uns dessen bewusst, eine Sammlung zu haben, deren einzelne Provenienznachweise genauestens geprüft werden müssen. Dabei hatten die damaligen Museumsleute mit jener großbürgerlichen Schicht der Sammler ein ausgesprochen gutes Verhältnis." Auch Ferdinand Bloch-Bauer war ein aktives Mitglied des damaligen Vereins im Belvedere. Bis heute musste die Österreichische Galerie knapp 15 Bilder aus ihrem Bestand restituieren und auch persönliche Gespräche mit Maria Altmann verliefen "durchaus amikal". Im Frühjahr 1999 war man zumindest in einer Sache einer Meinung - nämlich eine für beide Seiten befriedigende Lösung finden zu wollen. Altmann versicherte Frodl, sie wisse welche Bedeutung die Klimt-Werke für das nationale Kunstgut habe. Doch restituiert wurden bislang nur einige Zeichnungen und Alt-Wiener Porzellan, die Ansprüche auf die Klimt-Bilder nicht anerkannt. Für die Porträts Adele Bloch-Bauer I und II sowie drei Landschaften hatte die Ehefrau Bloch-Bauers testamentarisch 1923 festgelegt, diese seien nach dem Tod ihres Ehemannes der Österreichischen Galerie zu vermachen. Allerdings handelte es sich hierbei nur um einen Wunsch, da die Werke Eigentum ihres Mannes waren. Trotz seiner Feststellung, dass er zwar den Wunsch seiner verstorbenen Frau "getreulich zu erfüllen" verspreche, die Bitte aber "nicht den zwingenden Charakter einer testamentarischen Verfügung" besitze, entschied der Industrielle in seinem letztgültigen Testament - nachdem er der Österreichischen Galerie 1936 eines der Klimt-Gemälde geschenkt hatte - keine Verfügung im Sinne seiner Frau zu treffen. Der zuständige Beirat sieht die Sachlage völlig anders - seiner Meinung nach bestehen Ansprüche seitens der Republik und der Österreichischen Galerie; zugleich versuchte die Finanzprokuratur den Nachweis zu führen,
dass anhand des österreichischen Erbrechtes unter bestimmten Umständen ein Legat auch dann wirksam wird, wenn es das Eigentum eines anderen betreffe. Die fünf Klimt-Gemälde - so die Empfehlung der Kommission an die Ministerien
- sollen nicht restituiert werden. In einem Gespräch mit Altmann empfahl Gehrer, unabhängige Gerichte zur Klärung des Falls anzurufen. Im Herbst vergangenen Auf Grund des hohen Streitwertes von zwei Milliarden Schilling beschloss die österreichische Finanzprokuratur, dass allfällige, prozentuell an den Streitwert gebundene Gerichtsgebühren von 24 Millionen Schilling von Altmann hinterlegt werden müssten; die amerikanische Justiz sieht dergleichen nicht vor. Maria Altmann, die seit ihrer Flucht 1942 in Los Angeles lebt, beschloss nun die Klage via USA. Die Anklageschrift verweist unter anderem auf widerrechtliche Enteignung sowie Verletzung des internationalen Rechtes und fordert eine einstweilige Verfügung auf Herausgabe der Werke oder deren endgültige Rückgabe. Demnächst wird man die Porträts Adele Bloch-Bauer I und II im Rahmen der groß angelegten Ausstellung "Klimt und die Frauen" noch an ihrem angestammten Platz bewundern können. Verleihen würde man sie aus konservatorischen Gründen ohnedies nicht; zudem hat man aus dem Fall Schiele und Museum of Modern Art (New York) gelernt - alle anderen Klimt-Werke werden in der nächsten Zeit nur innerhalb der österreichischen Grenzen präsentiert. |
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