Artikel 28.2.2000 
Frankfurter Allgemeine Zeitung

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3.3.2000 17:06 MEZ
Eine Frage des Geldes

Der Fall Bloch-Bauer: Die Tricks der Finanzprokuratur

Die Bloch-Bauer-Erben klagten die Republik Österreich auf Herausgabe von fünf nicht restituierten Klimt-Gemälden. Doch das Verfahren droht zu scheitern - an den exorbitanten Kosten. Standard-Autor Hubertus Czernin berichtet.

Wien - Von der Rede des früheren US-Botschafters in Wien, Ronald S. Lauder, vor einem Finanzausschuss des Repräsentantenhauses am 10. Februar nahm in Österreich kaum jemand Notiz, obwohl sie einigen Sprengstoff barg.

Österreich, erklärte Lauder, sei 1998 bei der Nazi-Konferenz in Washington wegen der eingeleiteten Maßnahmen zur Rückgabe von Raubkunst oder jener Kunstwerke, die nach dem Krieg den Vertriebenen im Zuge von Ausfuhrverfahren abgenötigt worden seien, gelobt worden.

Aber leider seien nach den ersten Fällen von Rückstellungen wie bei den Rothschilds weitere Restitutionen abgelehnt worden: "Ich sehe das als Folge des Rechtsrucks in Richtung der Partei von Jörg Haider an." So habe Österreich zwar der Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann Einzelstücke Alt-Wiener Porzellans und Klimt-Zeichungen aus der Sammlung ihres Onkels zurückgegeben, nicht aber die Porträts ihrer Tante Adele von Gustav Klimt.

Kulturministerin Elisabeth Gehrer habe daraufhin Frau Altmann "eingeladen", auf Rückgabe der insgesamt fünf Klimt-Gemälde zu klagen, so Lauder vor dem Ausschuss: Aufgrund der außerordentlichen Vermögenswerte, die die Klimt-Gemälde darstellen, verlange aber das Gericht in Wien eine "Kaution von einer halben Million Dollar, damit der Prozess überhaupt beginnen kann". Lauder zu den Anwesenden: "Ja, Sie haben mich richtig verstanden."

Tatsächlich ist der Fall unglaublich: Nach menschlichem Ermessen können die Bloch-Bauer-Erben ein Verfahren gegen die Republik gar nicht führen. Die Gerichtskosten sind zu hoch.

Milliarden-Wert

Maria Altmann, heute 84 Jahre alt, hatte nach Gehrers Weigerung, die Bilder zurückzugeben, im September 1999 gemeinsam mit zwei Neffen Klage gegen die Republik auf Herausgabe der fünf Klimt-Gemälde eingebracht, die zum Teil seit der NS-Zeit in der Österreichischen Galerie ausgestellt sind: Raubgut, das die Erben des Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer im Frühjahr 1948 der Republik zu schenken hatten, um den Rest der Sammlung außer Landes bringen zu dürfen.

In der vom Wiener Rechtsanwalt Stefan Gulner eingebrachten Klage war der Wert der Gemälde mit zwei Milliarden Schilling beziffert worden. Da Verfahrenskosten in zivilrechtlichen Angelegenheiten nach dem Streitwert bemessen werden und in diesem Fall aufgrund des Marktwertes der Bilder unermesslich hoch gewesen wären (allein die Pauschalgebühr hätte mehr als 20 Millionen Schilling betragen), stellte Gulner sofort Antrag auf Verfahrenshilfe.

Vermögenserklärung

Zur Gewährung dieser bedarf es aber einer amtlichen Feststellung des Vermögens der Kläger. So musste Maria Altmann Auskunft über ihre finanzielle Lage geben: Ihr Haus in Los Angeles, so führte sie in der Vermögenserklärung an, sei um 900.000 Schilling gekauft worden; ihr jährliches Einkommen aus dem Verkauf von Damenmode betrage zirka 200.000 Schilling; sie erhalte eine Pension von monatlich 8000 und eine jährliche Rente aus Österreich von 14.000 Schilling; sie verfüge über Bargeld in der Höhe von 600.000 Schilling und zwei Bankdeposite in der Höhe von jeweils 100.000 Dollar. Ebenso gaben auch Frau Altmanns Neffen ihre Vermögenswerte dem Gericht bekannt.

Anfang November teilte dann das Landesgericht für Zivilrechtssachen seinen
Beschluss mit. Danach müsse Frau Altmann mit zwei Millionen Schilling für
dieses Verfahren bürgen, ebenso ihr Neffe Trevor Mantle, Georg Bentley werde mit einer Million Schilling belastet. Wörtlich heißt es:

"Wenn man nun berücksichtigt, dass bei einem Streitwert von zwei Milliarden Schilling die Pauschalgebühr über 20 Millionen beträgt, ist es aufgrund der dargestellten Einkommens- und Vermögensverhältnisse evident, dass den Klägern jedenfalls nicht zugemutet werden kann, die gesamten Auslagen selbst zu tragen. Allerdings haben sie die aus dem Spruch ersichtlichen Beträge selbst auszulegen, weil ihnen insoweit die Heranziehung von Vermögen zugemutet werden kann. Insbesondere dürfen nämlich Sparguthaben nicht zu Lasten der Allgemeinheit geschont werden."

Bereits diese Entscheidung hätte mutmaßlich dazu geführt, dass die Bloch-Bauer-Erben die Klage zurückziehen. Denn, so Gulner: Seine Mandanten würden gezwungen, "ihr gesamtes Vermögen der Republik zur Begleichung der Gerichtskosten zu übergeben".

Doch der Finanzprokuratur, die die Republik in Rechtsverfahren vertritt, genügte nicht einmal das. Sie focht Mitte Dezember die Entscheidung an. Außerdem beschuldigte sie Maria Altmann und deren Neffen, falsche Vermögensangaben gemacht zu haben: Diese hätten nicht ihren Anteil an den 16 Klimt-Zeichnungen und 22 Einzelstücken Alt-Wiener Porzellans angeführt, die Gehrer ihnen Ende Juni 1999 gemäß Restitutionsgesetz zugesprochen hatte.

Angedrohte Strafe

Die Finanzprokuratur erinnerte deshalb das Gericht an § 69 der Zivilprozessordnung, wonach gegen "denjenigen, der durch unrichtige Angaben im Vermögensbekenntnis die Verfahrenshilfe erschleicht, das Prozessgericht in erster Instanz eine Mutwillensstrafe zu verhängen" habe. Die Prokuratur verlangte in ihrem Rekurs die Ablehnung der Verfahrenshilfegewährung. Dann, so das offensichtliche Kalkül, werde das Verfahren nie durchgeführt werden.

Damit scheint Elisabeth Gehrers Aufforderung an Maria Altmann und die anderen Erben, Österreich auf Herausgabe der Klimt-Gemälde zu klagen, einerseits an den Vermögensverhältnissen der Familie, andererseits am Rechtsvertreter der Republik zu scheitern. Als letzten Ausweg für eine faire gerichtliche Klärung des Anspruchs der nach dem "Anschluss" vertriebenen und enteigneten Familie hat deshalb Anwalt Stefan Gulner begonnen, Briefe zu schreiben - an die Finanzprokuratur, an den neuen Regierungschef, an den FPÖ-Obmann, an die Außenministerin, an Repräsentanten der USA sowie an Gehrer.

Gulners Vorschlag: Gemeinsame Festlegung des Streitwertes in der Höhe von 660.000 Schilling. Einvernehmen darüber, dass jede Partei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens die Prozesskosten selbst trägt. Und schließlich: Die Finanzprokuratur solle als Vertreter der Republik vorweg verbindlich erklären, dass sie im Verfahren nicht auf Verjährung plädieren werde.

Der Anwalt an die Finanzprokuratur: "Da diese Entscheidung von grundlegender Bedeutung für die weitere Lebensführung meiner Mandanten ist, ersuche ich um Stellungnahme bis 3. März 2000."

Nach Auskunft eines Sprechers der Finanzprokuratur wurde gestern, Freitag, mit Stefan Gulner vereinbart, mit einer definitiven Entscheidung zuzuwarten - aufgrund der kurzfristigen Terminsetzung steht nämlich nach wie vor eine Stellungnahme der Politik aus.


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Ing. Leo Hoschka, Vienna

Last Release from: 04/02/07 02:10

Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner