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Schlusspunkt Joachim Riedl: Notizen über eine Woche im 21. Jahrhundert Zwei gute Gründe warum Sie "Klimt und den Frauen" in den nächsten Wochen die kalte Schulter zeigen sollten. Erster Grund für den Boykott: "Porträt Adele Bloch-Bauer I" die goldenen Adele, 1907 gemalt. Zweiter Grund für den Boykott: "Porträt Adele Bloch-Bauer II", die rote Adele, entstanden 1912. Beide Gemälde von Gustav Klimt wurden 1938 ihrem Besitzer, dem Witwer Ferdinand Bloch-Bauer, zusammen mit seiner gesamten Kunstsammlung von den Nazis gestohlen und gelangten auf Umwegen in die Verfügungsgewalt der Österreichischen Galerie. Beide Gemälde werden gemeinsam mit drei weiteren Klimt-Bildern der rechtmäßigen Erbin von der Österreichischen Galerie namens der Republik beharrlich vorenthalten. Die Logik dieses Staates lautet demzufolge: Lieber schmückt man sich mit Raubgut, als etwas zu verlieren, was einem nie gehört hat. Beide Gemälde, die goldene und die rote Adele, zieren nun als zentrale Exponate eine bombastische Großaustellund, die vergangene Woche im Wiener Belvedere eröffnet wurde und die Zuschauermassen anlocken soll. An dieser Stelle wird nun die gegenteilige Ansicht vertreten: Die Ausstellung "Klimt und die Frauen" sollte möglichst wenige Besucher finden, die gähnende Leere in den Ausstellungsräumen sollte den verantwortlichen Regierungsfunktionären und dem an diesem fortgesetzten Raub beteiligten juristischen und administrativen Personal ihre Schändlichkeit vor Augen führen. Sie sollten sehen, daß niemand an ihrem Räuberstolz teilhaben will. Boykott ist ein probates Mittel, um eine inakzeptable Vorgangsweise zu mißbilligen und zu ahnden. Über gewisse Staaten wird ein Embargo verhängt. Gewissen Menschen wird der Handschlag verweigert. Die Produkte gewisser Firmen werden nicht konsumiert. Das ist einerseits eine erzieherische Maßnahme, anderseits aber eine Konsequenz, die man zieht, um nicht durch blindes Einkaufnehmen zum Mittäter zu werden. Denn wer Unrecht unterstützt, begibt sich in Unrecht. Ein Besuch bei den beiden Klimt-Damen wäre gleichbedeutend mit der Billigung ihres Raubes: Es wäre vergleichbar mit einer Form von geistiger Hehlerei. Der Begriff "guilty by association" ist mit "schuldhafte Verstrikkung" nur mangelhaft übersetzt. Er besagt vielmehr, daß man ab einer gewissen nähe zu eine Schandtat dieser selbst teilhaftig wird. Nun bedeutet ein Besuch der Klimt-Ausstellung natürlich nicht, daß Sie den seinerzeitigen Naziraub billigen oder mit ihm in Verbindung gebracht werden könnten. Sie begeben sich allerdings in ein fragwürdiges Naheverhältnis zu jenen, die einfach nicht genug Anstand im Leib haben, sich einzugestehen, daß die Kostbarkeiten, derer sie sie sich brüsten, Diebesgut sind, das ihnen in den Schoß gefallen ist, und die deshalb so tun, als wäre es ihr rechtmäßiger besitz. Diese Aneignung ist allerdings eine Lüge, und bloß weil die Republik die legistischen Möglichkeiten besitzt, das Lügenkonstrukt aufrechtzuerhalten, heißt das noch lange nicht, daß es dadurch wahr wäre. Es handelt sich lediglich um eine staatlich sanktionierte Lüge, abgesegnet mit den Spitzfindigkeit juristischer Blender. Die Republik hingegen, die im offiziösen Rahmen Gestohlenes als ihr Eigentum zur Schau stellt, gleicht einer Gangsterbraut, die mit Juwelen behangen herumstolziert, die aus einem blutigen Raubzug stammen, und allen Vorhaltungen mit der Beteuerung begegnet, die Stükke seien ihr ungeachtet der mörderischen Konsequenz der Aneignung eigentlich von den seinerzeitigen Opfern zum Geschenk gemacht worden. Sofern Sie also nicht meinen, man habe seinerzeit die Juden zu Recht enteignet, sollen Sie den Beteuerungen der Republik keinen Glauben schenken, sie sei die rechtmäßige Eignerin der Klimt-Porträts. Der Sachverhalt is keineswegs verworren, die"Eigentumsverhältnisse" keineswegs "ungeklärt", wie etwa der "Kurier" in einer Jubelbeilage zu der Ausstellung glauben machen will. Sie sind geklärt: Adele Bloch-Bauer hatte 1925 testamentarisch ihre Klimts ihrem mann Ferdinand mit der Bitte vermacht, diese Gemälde nach seinem Tod der Österreichischen Galerie zu überwidmen. Dieser Bitte hätte der Witwer in seinem Testament entsprechen können oder auch nicht. Wahrscheinlich hätte Herr Bloch-Bauer auch der Bitte seiner Frau entsprochen, wäre er dreizehn Jahre später nicht als Jude außer Landes gejagt worden und hätten die Nazis nicht sein Hab und Gut enteignet. Haben sie aber, und Geschichte ist nun mal unumkehrbar. Aus diesem Ablauf des Geschehens einen Eigentumsanspruch abzuleiten heißt, eine Räuberballade zu einem honigsüßen Liebeslied umdichten zu wollen. Doch das geschieht seit 55 Jahren, und die kalte Überheblichkeit, mit der die zuständige Ministerin mittlerweile der Erbin bescheidet, sie solle sich doch gefälligst gehackt legen, demonstriert nur noch zusätzlich, wie verludert die Sitten in diesem Staat auf Regierungsebene geworden sind. Zumindest in diesem Fall ist Österreich kein Rechtsstaat mehr, sondern ein Ich-richt¹s-mir-Staat. Mit einem Boykott der protzigen Ausstellung würden Sie also zum Ausdruck bringen, daß Sie mit dieser ganzen Verlogenheit nicht in Berührung kommen wollen. Und Ihre Gästen, die¹s zum Klimt-Gold zieht, könnten Sie erklären, daß es in Wien lohnendere Ziele zu besuchen gibt als ausgerechnet eine Räuberhöhle. |
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