Artikel 20.9.2000
 Kurier

Der Rechtstreit um fünf Gemälde von Gustav Klimt

Bilder vor dem Richter

Gustav Klimt bestäftigt nicht nur die Kunstfreunde. Auch Gerichte sind mit Klimts Schaffen bestens vertraut. Denn bei einigen Bildern sind die Eigentumsverhältnisse ungeklärt, trüben jüristische Klagen den Kunstgenuss.

Von Peter Jarolin

Es war kein netter Brief, den die Republik Österreich Anfang September aus den Vereinigten Staaten erhielt. Am Landesgericht für Zivilrechtsachen in Wien brachte Rechtsanwalt Randol Schoenberg ­ ein Enkel des Komponisten Arnold Schönberg ­ seineKlage gegen den Österreichischen Staat ein. Der Streitgegenstand: Fünf Bildern von Gustav Klimt. Der Klagswert: Zwei Milliarden Schilling (Ero 145 Millionen). Das Klagsbegehren: Herausgabe von fünf in der Österreichischen Galerie befindlichen Klimt-Gemälden an die ­ laut Randol Schoenberg ­ rechtmäßigen Erben.

Wem gehört ein Teil von Gustav Klimt? Dem österreichischen Staat? Oder einer Erbin der vom NS-Terror vertriebenen einstigen Eigentümer? Welches recht gilt? Auf welche juristischen Grundlagen beruft sich die klagende Partei? Wie sieht die Position des offiziellen Österreich nach Einrichtung des Rückgabebeirats im Jahr 1998 aus?

Die wechselvolle Geschichte von Adele Bloch-Bauer und ihrer vom NS-Regime verfolgten Familie illustriert einen Teil der komplexen Problematik.

In den Jahren 1907 und 1912 hat Gustav Klimt zwei Porträts von Adele Bloch-Bauer im Auftrag ihres Gatten, des jüdischen Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer, geschaffen. Bloch-Bauer hat von Gustav Klimt beide Porträts und vier "LandschaftsDarstellungen" gekauft. Im Jahre 1936 hat Bloch-Bauer eine der Landschaften der Österreichischen Galerie geschenkt. Die übrigen Bilder bewahrte er weiter in seiner Wohnung auf. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten in Österreich musste Ferdinand Bloch-Bauer fliehen. Er starb 1945 in seinem Schweizer Exil. Sein Eigentum in Wien wurde vom NS-Staat konfisziert. Nach dem Krieg kamen die fünf jetzt eingeklagten Bilder auf diversen Umwegen in die Österreichischen Galerie. Drei der Gemälde aus den Händen des NS-Mannes Erich Führer den Ankauf der anderen Bilder vermittelte ein Kunsthändler.

Das Testament

Ein Testament hat der damals schon mittelose Ferdinand Bloch-Bauer nie hinterlassen. Wohl aber seine 1925 verstorbene Frau Adele. In ihrem letzten Willen "bat" sie ihren Mann Ferdinand, die fünf Gemälde im Todesfall der Österreichischen Galerie zu schenken. Eine Bitte, der Bloch-Bauer auf Gurnd der historischen Entwicklung nicht mehr nachgekommen ist. Wörtlich formuliert Adele Bloch-Bauer ihren letzten Willen, datiert mit 19. Jänner 1923, folgendermaßen: "... Meine zwei Porträts und die view Landschaften von Gustav Klimt bitte ich meinen Ehegatten, nach seinem Tode der österr. StaatsGalerie in Wien . . . zu hinterlassen."

Das von Adele Bloch-Bauer verfasste Testament bildet heute die Grundlage des juristischen Streits. Adeles Bitte--so die Anwälte der erbberectigten 84-jährigen Maria Altmann‹hatte nicht fir gesetzliche Kraft einer Schenkung. Nur Ferdinand Bloch-Bauer hätte‹verinfachtgesagt‹"Adele¹s Bitte" in eine formal rechtskräftige Schenkung verwandlen können. In Österreich wird diese Sichtweise abgelehnt. Für die österreichische Regierung‹zuständig ist im konkreten Fall die heimische Finanzprokuratur‹hat Adele Bloch-Bauers lezter Wille die Rechtskraft einer Schenkung. Diverse, meist von österreichischen Juristen erstellte Gutachten folgen dieser Ansicht. Auf hochkarätige Gutachter und auf Präzendenzfälle stützen sich aber auch die Erbin Maria Altmann und ihr Anwalt Randol Schoenberg.

Der Streit

Vor allem das am 4. Dezember 1998 mit der erforderlichen Merheit im Nationalrat beschlossene "Bundesdesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen" liefert dem 34-jährigen Anwalt und seinem Wiener Partner, dem Rechtsanwalt Stefan Gulner, Argumente. Denn die Bestimmungen des sogenannten "Restitutionsgesetzes" lassen sich nach der Auffassung von Randol Schoenberg auch auf die fünf eingeforderten Bildern anwenden.

Abseits aller juristischen Feinheiten hat der Streit um die Ansprüche von Ferdinand Bloch-Bauers Nichte Maria Altmann auch eine politische Dimension erreicht. Spätestens seit der vorübergehenden Beschlagnahmung zweier bekannter Schiele-Bilder aus der "Sammlung Leopold" im Jahr 1998 und der Errichtung des Rückgabebeirats war die Öffentlichkeit sensibilisiert. gene einige Experten des Beirats erhebt denn auch Randol Schoenberg schwere Vorwürfe. Auf seiner eigens kreierten Internet-Homapge prangert der Anwalt unter www.adele.at die mangelnde Kooperation seitens der Republik Österreich mehrfach an. Als "extrem konservativ" und vom "Staat abhängig" werden einige Beiräte kritisiert. Die Gutachten der Finanzprokuratur würden "die Interessen der Republik" vertreten.

In einem "Offenen brief" weist der zuständige Sektionschef Rudolf Wran derartige vorwürfe entschieden zurück. Zwar sind "Überlegungen moralischen Art" für den Beirat "veständlich". In juristischen Hinsicht aber berufen sich die Experten auf ihre "Legat0Interpretation". Dieser zufolge wäre "die Frage, wer tatsächlich Eigentümer der Gemälde" (Adele der Ferdinand Bloch-Bauer, Anm.) gar nicht ausschlaggebend, da ". . . auch eine Legatsanordnung Adele Bloch-bauersd über Gegenstände, die tatsächlich im Eigentum ihres Erben Ferdinand Bloch-Bauer gestanden hätten", nach dem jetzt geltenden Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch "verbindlich gewesen wäre". Auch die für die Rückgabe zuständige Ministerin Elisabeth Gehrer schlägt in die selbe Kerbe.

Ein Prozess um die Klimt-Gemälde ist unausweichlich. Österreich und die USA werden‹aller verbalen und politischen Spiegelfechtereien zum Trotz‹Schauplätze der rechtlichen Auseinandersetzung sein. Wortkark gibt sich dazu die österreichische Seite. So war etwa der Wiener Experte für Erbrecht und Gutachter Rudolf Welser zu keiner fachlichen medialen Steelungnahme bereit. Der Amerikaner Randol Schoneberg aber stellt sogar private Fotos seiner Familie ins Netz. Und detaillierte Forderungen erst recht.


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Last Release from: 04/02/07 02:10

Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner