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ZUSAMMENFASSUNG Pressekonferenz am 14.09.1999 E. Randol Schoenberg, Dr. Stefan Gulner
Seit Erlassung des Restitutionsgesetzes im Dezember 1998 versuchte der amerikanische Rechtsvertreter der Erben von Ferdinand Bloch-Bauer, E. Randol Schoenberg, die Herausgabe verschiedener Klimt Gemälde an die
Berechtigten zu erwirken. Diese befinden sich derzeit in der Österreichischen Galerie.
Die Bundesministerin Gehrer lehnte den Antrag auf Herausgabe dieser Gemälde Ende Juni 1999 ab. Grundlage dieser Entscheidung war ein Gutachten der Finanzprokuratur. Den Erben wurde nicht die Möglichkeit gegeben, zu
dem Gutachten Stellung zu nehmen. Nach Verkündung der Entscheidung lehnte Frau Bundesminsiterin Gehrer weitere Gespräche mit der Begründung ab, daß sie ihr Recht vor einem ordentlichen Gericht suchen können. Das Gutachten der
Finanzprokuratur stützt sich im wesentlichen auf die Rechtsansicht, daß die Republik Österreich Eigentum an den Klimt - Gemälden aufgrund des Testemants von Frau Adele Bloch-Bauer aus dem Jahre1923 erworben hat.
Dem Rechtsstreit liegt folgende Vorgeschichte zugrunde. Adele und Ferdinand Bloch-Bauer waren Entdecker, Förderer und Freunde des Gustav Klimt in einer Zeit, in der seine Kunst als häßlich gebrandmarkt wurde und
Ferdinand gehörten einige der bedeutendsten Klimt - Gemälde. Als Adele Bloch-Bauer 1925 verstarb, bat sie ihren Gatten, diese nach seinem Tod der Österreichischen Galerie zu hinterlassen. Soweit kam es jedoch nie, da der
jüdische Industrielle und Mäzen Ferdinand Bloch-Bauer als einer der letzten Kämpfer für ein unabhängiges Österreich zu einem der ersten Opfern der Nationalsozialisten wurde. Er mußte sein Vermögen zurücklassen und in die
Schweiz fliehen, wo er im November 1945 starb. In seinem Testament wird die Österreichische Galerie nicht bedacht.
Die Kunstsammlung Ferdinand Bloch-Bauers wurde von den Nationalsozialisten gepfändet und zerschlagen. So gelangten drei der klagsgegenständlichen Gemälde während des Krieges in den Besitz der Österreichischen Galerie.
Im Jahr 1948 wurden die Erben gezwungen, auf die Rückstellung dieser Kunstwerke zu verzichten und darüberhinaus die beiden weiteren klagsgegenständlichen Gemälde an die Österreichische Galerie zu übergeben, um
Ausfuhrbewilligungen für die Restbestände der Sammlung Ferdinand Bloch-Bauers zu erhalten.
Da sich die Republik Österreich nunmehr weigert, diese Kunstgegenstände an die Rechtsnachfolger von Ferdinand Bloch-Bauer herauszugeben, beauftragten diese den Wiener Rechtsanwalt Dr. Stefan Gulner mit der Verfassung
einer Klage. Dr. Stefan Gulner gibt dazu an: "Im Gutachten der Finanzprokuratur sind Rechtsfragen unrichtig gelöst, die Ergebnisse sind falsch. Die unterschiedlichen Rechtsstandpunkte werden nunmehr von einem Gericht
geprüft werden müssen. Ich bin zuversichtlich, eine positive Entscheidung für meine Mandanten zu erreichen und habe am heutigen Tag das Verfahren bezüglich der Herausgabe der Bilder beim Landesgericht für ZRS Wien
eingeleitet."
Als Schwachstellen im Gutachten der Finanzprokuratur kritisiert Dr. Stefan Gulner folgende Punkte. Aus dem Wortlaut des Testaments geht eindeutig hervor, daß Adele
Bloch-Bauer ihren Gatten Ferdinand bat, die klagsgegenständlichen Bilder der Österreichischen Galerie nach seinem Tod zu hinterlassen. Es sollte seine freien Entscheidung bleiben, ob er dieser Bitte entsprechen wollte.
Doch selbst wenn Adele ihren Mann verpflichten hätte wollen, seine Bilder nach seinem Tod der Österreichischen Galerie zu hinterlassen, so wäre dies rechtlich unzulässig. Dies widerspricht dem Grundsatz der Testierfreiheit.
Adele Bloch-Bauer ging bei der Errichtung ihres Testaments im Jänner 1923 davon aus, daß Ferdinand Bloch-Bauer als vermögender Industrieller zum Zeitpunkt seines Todes weiterhin eine wichtige gesellschaftliche
Stellung in Österreich einnehmen und damit eine erhöhte soziale Verantwortung haben würde. Sie konnte nicht wissen, daß er 1938 aus diesem Land verjagt wird, sein Vermögen verliert und arm als Flüchtling in der Schweiz stirbt.
Hätte sie das vorhersehen können, so hätte diese Bitte nicht in ihr Testament aufgenommen. Sie unterlag somit einem rechtlich relevanten Irrtum, der zur Aufhebung dieser Bestimmung führt.
Somit hat die Republik Österreich diese fünf Gemälde von Klimt nicht aufgrund des Testaments von Adele Bloch-Bauer aus dem Jahr 1923 erworben, sondern es wurden die Erben nach dem Zweiten Weltkrieg gezwungen, diese
unverbindliche Bitte als verbindliche Verpflichtung anzuerkennen. Hätten sie das "Anerkenntnis" verweigert, wäre es ihnen verboten worden, die anderen Kunstgegenstände der Familie aus Österreich auszuführen.
Mit der Erlassung des Restitutionsgesetzes 1998 hat sich die Republik Österreich verpflichtet, Kunstgegenstände, die sie auf diese Art und Weise
erworben hat, wieder an die ursprünglichen Eigentümer zurückzugeben. Andere Kunstgegenstände wurden tatsächlich an deren ursprüngliche Eigentümer rückerstattet, im gegenständlichen Fall verweigerte die
Republik Österreich die Rückgabe jedoch in rechtswidriger Weise. Diese Vorgangsweise verstößt gegen den in unserer Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatz.
Diese Umstände veranlaßten die Erben zur Einbringung der Klage. Wegen der Komplexität des gegenständlichen Falles wurde unter http://www.adele.at eine Internetseite eingerichtet, aus der weitere
Details entnommen werden können.
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