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Neue Zürcher Zeitung AUSLAND Mittwoch, 15.09.1999 Nr. 214 3 Österreich auf Herausgabe von Klimt-Bildern verklagt Kunstministerin Gehrer erklärte am Dienstag im Österreichischen Rundfunk, diese Gemälde fielen nicht unter das Restitutionsgesetz, sondern unter das Erbrecht. Das Ministerium beruft sich auf eine 1925 im Testament von Adele Bloch- Bauer geäusserte Bitte an ihren Mann, die fünf Bilder nach seinem Tod der Österreichischen Galerie zu überlassen. Ferdinand Bloch-Bauer wurde nach dem Anschluss Österreichs an Deutschland 1938 vertrieben und musste sein Vermögen und seine Kunstsammlung zurücklassen. Er starb 1945. Drei in der Klage beanspruchte Gemälde kamen schon in der NS-Zeit in den Besitz der Österreichischen Galerie. Im Jahr 1948 seien die Erben Bloch-Bauers gezwungen worden, auf die Rückgabe der Klimt-Werke zu
verzichten und der Galerie zwei weitere Bilder des Malers zu übergeben, berichtet Gulner. Nur damit hätten sie die Ausfuhrbewilligung für die noch übrigen Bestände der Sammlung Bloch- Bauer erhalten. Gulner nennt dies «eine
Abpressung oder Ausnutzung einer wirtschaftlichen Zwangslage» |
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