Artikel 15.9.1999 
Neue Züricher Zeitung

Neue Zürcher Zeitung AUSLAND

Mittwoch, 15.09.1999 Nr. 214 3

Österreich auf Herausgabe von Klimt-Bildern verklagt
Wien, 14. Sept. (Reuters) Die Erben des von den Nationalsozialisten  enteigneten Wiener Unternehmers Bloch-Bauer haben die Republik Österreich auf Herausgabe von Gemälden des Malers Gustav Klimt verklagt. Grundlage der Klage sei das Restitutionsgesetz, sagte der Anwalt der Kläger, Gulner, am Dienstag in Wien. Darin verpflichtete sich Österreich 1998, Kunstgegenstände zurückzugeben, die sich nach Enteignungen in der NS-Zeit in Staatsbesitz befanden. Seither wurden an die Familie Rothschild und andere zahlreiche Kunstwerke rückerstattet. Die Rückgabe von fünf Klimt-Bildern in der Sammlung der Österreichischen Galerie im Wiener Schloss Belvedere hatte Österreich im Juni dieses Jahres aber abgelehnt.

Kunstministerin Gehrer erklärte am Dienstag im Österreichischen Rundfunk, diese Gemälde fielen nicht unter das Restitutionsgesetz, sondern unter das Erbrecht. Das Ministerium beruft sich auf eine 1925 im Testament von Adele Bloch- Bauer geäusserte Bitte an ihren Mann, die fünf Bilder nach seinem Tod der Österreichischen Galerie zu überlassen. Ferdinand Bloch-Bauer wurde nach dem Anschluss Österreichs an Deutschland 1938 vertrieben und musste sein Vermögen und seine Kunstsammlung zurücklassen. Er starb 1945.

Drei in der Klage beanspruchte Gemälde kamen schon in der NS-Zeit in den Besitz der Österreichischen Galerie. Im Jahr 1948 seien die Erben Bloch-Bauers gezwungen worden, auf die Rückgabe der Klimt-Werke zu  verzichten und der Galerie zwei weitere Bilder des Malers zu übergeben, berichtet Gulner. Nur damit hätten sie die Ausfuhrbewilligung für die noch übrigen Bestände der Sammlung Bloch- Bauer erhalten. Gulner nennt dies «eine Abpressung oder Ausnutzung einer wirtschaftlichen Zwangslage»
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Dr. Stefan Gulner