![]() |
||
|
Zurück zur Suche Teil 5 der Standard-Serie "Der Fall Bloch-Bauer": Adeles Testament Eine Bitte, keine Verpflichtung Der Anspruch der Österreichischen Galerie auf fünf Klimt-Bilder ist fragwürdig Am 19. Jänner 1923, im Alter von nicht einmal 42 Jahren, verfaßte Adele Bloch-Bauer ihr Testament. Sie hatte in den Jahren davor oft gekränkelt und über Kopfschmerzen geklagt. So wollte sie in einem Alter, in dem nur wenige an den Tod denken, Gewißheit schaffen: "Bei klarem Bewußtsein und unbeeinflußt verfüge ich für den Fall meines Todes wie folgt: I. Zum Universalerben meines gesamten Vermögens setze ich IV. Für den Fall, daß mein Schwager Dr. Gustav Bloch-Bauer bzw. seine Descendenz meine Erben werden, verpflichte ich ihn bzw. seine Descendenz je 50.000 K.c. den zwei Vereinen Wr. Arbeiterverein Kinderfreunde und dem Wr. Verein ,Die Bereitschaft', die 2 Porträts und 4 Landschaften von Gustav Klimt an die österr. Staatsgalerie in Wien, meine Wiener und Jungfer Brezaner Bibliothek der Wiener Volks- und Arbeiter-Bibliothek als Legat gleich nach meinem Tode zu übergeben. Dieses Testament habe ich eigenhändig geschrieben und unterschrieben." Dieses Testament ist nicht nur wegen Adeles materieller Wünsche von Bedeutung. Bis zu einem gewissen Grad wird darin auch ihr Geist verständlich. Zwei Aspekte waren ihr wichtig: Gustav Klimt und die Arbeiterbewegung. Denn nur in diesen beiden Zusammenhängen hatte sie Legate erlassen. Noch etwas zeigt sich: Während sie im Fall des frühzeitigen Todes ihres Mannes die Erben "verpflichtete", die Legate zu erfüllen, "bat" sie ihren Mann nur darum, sollte er sie überleben. Es waren zwar "ihre" Klimts, wie sei meinte, aber mehr als eine Bitte wollte sie offenbar nicht aussprechen. Die vier Landschaftsbilder waren: Buchenwald (Birkenwald), Schloß Kammer am Attersee III (Wasserschloß), Der Apfelbaum I und Häuser in Unterach am Attersee. Am 7. Jänner 1926, also annähernd ein Jahr nach Adele Bloch-Bauers Tod, langte im Bezirksgericht Wien Innere Stadt ein Schreiben von Gustav Bloch-Bauer ein. Dieser erstattete darin den Testamentserfüllungsnachweis in der folgenden Weise: "Im ersten Punkte ihres Testamentes vom 19. Jänner 1923 beruft die Erblasserin ihren Gatten Herrn Ferdinand Bloch-Bauer zum Universalerben. Zum Nachweis der Erfüllung verweise ich auf die namens und für ihn zum gesamten Nachlasse unbedingt abgegebene und hg. angenommene Erbserklärung. Der II. Punkt ist gegenstandslos, da Herr Ferdinand Bloch-Bauer seine Gattin überlebt hat. Im III. Punkt, 1. Absatz, ordnet die Erblasserin Legate an zugunsten: 1. des Wiener Arbeitervereines Kinderfreunde 2. Des Vereines ,Bereitschaft' 3. Diese Vereine wurden von dem Legatsfall gerichtlich verständigt. Im 2. und 3. Absatz des III. Punktes stellt die Erblasserin an ihren Gatten verschiedene Bitten, die dieser getreulich zu erfüllen verspricht, wenn sie auch nicht den zwingenden Charakter einer testamentarischen Verfügung besitzen. Bemerkt sei, daß die erwähnten Klimtbilder nicht Eigentum der Erblasserin, sondern des erblasserischen Witwers sind. (...)" Damit war ein Teil der Saat für jene Auseinandersetzung gelegt, an deren Ende und fast ein Dreivierteljahrhundert später der Verlust von fünf Klimt-Gemälden in der Österreichischen Galerie stehen könnte. Denn Gustav Bloch-Bauer
hatte in diesem Schreiben nichts anderes gesagt, als daß sein Bruder die Bitte seiner Schwägerin erfüllen wolle, aber sich darüber jede Entscheidung selbst vorbehalten. Er sah sich zu nichts verpflichtet. Streng genommen war
also Adeles Testament, was das Legat an die Österreichische Recherche: Gabriele Anderl/ Ruth Pleyer/Hubertus Czernin Lesen Sie morgen den 6. Teil: Anschluß und Flucht |
||
|
|
||||||||||||||||