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Main-Rheiner Klage um den Besitz von Klimt-Werken vom 16.09.1999
Die Erben der Wiener Kunstsammler- und Industriellen-Familie Bloch-Bauer haben die Republik Österreich auf Rückgabe von fünf Werken Gustav Klimts geklagt. Dies bestätigte der Wiener Anwalt der Erben, Stefan Gulner.
Unterrichtsministerin Elisabeth Gehrer hatte Ende Juni entschieden, die fünf Gemälde aus der Österreichischen Galerie im Oberen Belvedere nicht an die Erben zurückzugeben. Die fraglichen Gemälde stammen
ursprünglich aus der Sammlung Ferdinand Bloch-Bauer und waren während der NS-Zeit arisiert worden.
Strittig ist eine Verfügung der 1925 gestorbenen Adele Bloch-Bauer, die ihren Mann Ferdinand in ihrem Testament bat, die fraglichen Klimt-Gemälde nach seinem Tod der Österreichischen Galerie zu schenken. Auf diesen
Passus stützt sich die Entscheidung Gehrers. Die Anwälte der Erben, Gulner und Randal Schoenberg, halten diese Bitte nicht für verbindlich. Sie argumentieren, Ferdinand Bloch-Bauer, der 1938 vor den Nazis fliehen musste
und 1945 im Exil starb, hätte dem Wunsch seiner Frau nach der veränderten politischen Lage nicht nachkommen müssen. Im Verfahren um die Restitution des Familienbesitzes an die Erben nach 1945 sehen die Anwälte zudem eine
Erpressung der Erben durch den Staat Österreich. Um eine Ausfuhrgenehmigung für weitere Kunstgegenstände zu erhalten, mussten die Erben das Testament als verbindlich anerkennen.
Die Porträts "Adele Bloch-Bauer I" und "Adele Bloch-Bauer II" sowie die drei Landschaftsbilder "Der Apfelbaum", "Buchenwald" und "Häuser in Unterach am Attersee"
gelten als Hauptattraktion der Österreichischen Galerie im Oberen Belvedere. Ihr Wert wird auf mehr als 285 Millionen Mark geschätzt.
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