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Adele Bloch-Bauers Klimt-Schenkung bleibt im Wiener Belvedere Der gesetzliche Beirat hat die von Maria Altmann angemeldeten Ansprüche auf fünf Klimt-Gemälde zurückgewiesen: Sie bleiben eine Hauptattraktion der Österreichischen Galerie. Aus der Albertina werden 16 Klimt-Zeichnungen zurückgegeben. 16 Kreide- und Bleistiftzeichnungen von Gustav Klimt aus der Albertina sowie 19 Porzellan-Gegenstände aus der Kaiserlichen Manufaktur aus dem Museum für angewandte Kunst werden an Maria Altmann, einer 83jährigen, in den USA lebenden Nichte des Industriellen und Kunstsammlers Ferdinand Bloch-Bauer (gestorben 1945) zurückgegeben - nicht aber fünf Klimt-Gemälde aus der Sammlung Bloch-Bauer, die in der Österreichischen Galerie im Oberen Belvedere hängen. Diese Empfehlung an die für die Staatsmuseen zuständige Ministerin Elisabeth Gehrer faßte am Montag der gemäß Rückgabegesetz 1998 eingerichtete Beirat unter dem Vorsitz von Sektionschef Rudolf Wran. Im Gespräch mit der "Presse" teilte die Unterrichtsministerin mit, daß sie der Empfehlung des Beirats gefolgt sei und die Rückgabe der Klimt-Zeichnungen sowie des Porzellans angeordnet habe. Und die Klimt-Gemälde? Die Ministerin beteuert: "Wir haben gesagt, wir machen klaren Tisch - aber ich kann nicht über das Gesetz hinausgehen. Der Beirat hat festgestellt, daß es sich bei den Klimt-Gemälden wirklich um eine Schenkung handelt." Daß es der Wille von Adele Bloch-Bauer (1881 bis 1927) war, ihre Bilder von Gustav Klimt - darunter ihre zwei berühmten Porträts - der Österreichischen Galerie zu vermachen, ist gesichert: Wahrscheinlich handelte es sich um den Rechtsakt eines Legats, sagen nun die Juristen des Beirats; wenn nicht, war es eine Bitte oder ein Auftrag an ihren Mann Ferdinand; dieser hat vor dem Einmarsch der Nazis 1938 und seiner Flucht der Österreichischen Galerie diese Schenkung bestätigt. Kein "Fall Rothschild" Ferdinand Bloch-Bauer - seine Favoriten waren freilich Maler des 19. Jahrhunderts - hatte 1936 selbst schon das Klimt-Bild "Schloß Kammer am Attersee III" der Österreichischen Galerie übergeben; es war ihm aber ein Anliegen, die anderen Klimt-Bilder seiner Frau bis zu seinem Tod in deren Zimmer hängen lassen zu dürfen. Dort fielen sie den offenbar nationalsozialistischen Plünderern bzw. "Vermögens-Sicherstellern" in die Hände. Das hohe schmale Porträt "Adele Bloch-Bauer II" wurde von der Österreichischen Galerie 1942 billig am Kunstmarkt gekauft bzw. zurückgekauft. Der Fall Bloch-Bauer ist somit wesentlich anders gelagert als der Fall Rothschild (die wertvollsten von der Republik zurückgegebenen Kunstwerke werden am 8. Juli von Christie's London versteigert): Bei Rothschild - und vielen anderen ähnlichen Fällen - war es eine vom Denkmalamt abgepreßte "Schenkung", die die wahren Eigentümer der Republik machen mußten, um den restlichen, zumeist größeren Teil der ihnen nach 1945 zurückgegebenen Sammlung ausführen zu dürfen; für die Klimt-Bilder Adele Bloch-Bauers konnte der Staat aber schon 1948 glaubhaft machen, daß sie ihm schon längst gehört haben. Somit fallen die Klimt-Gemälde im Oberen Belvedere unter keinen der Punkte, für die das neue Kunstgüter-Rückstellungsgesetz die Auslieferung an die Vorbesitzer oder deren Erben vorsieht: Sie waren, erstens, keine abgepreßten wangstauschobjekte nach 1945; sie waren, zweitens, keine "bedenklichen Ankäufe" während der NS-Zeit; und sie waren, drittens, nach 1945 kein "herrenloses Gut". Der Beirat zitiert aus einer Erklärung des Anwalts der Familie Bloch-Bauer vom 12. April 1948: "Die Erben Bloch-Bauers anerkennen den letzten Willen der Adele sowie die Erklärung, die Herr Bloch-Bauer vor dem Bezirksgericht abgegeben hat und in der er sich zur Erfüllung des letzten Willens verpflichtet." Gegen den aktuellen Antrag der Nichte von Ferdinand Bloch-Bauer stellten die Mitglieder des Rückgabe-Beirats fest: "Wir erfüllen die Wünsche sowohl von Adele als auch von Ferdinand Bloch-Bauer."hai (c) Die Presse, Wien |
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