Artikel 28.6.1999
OTS

OTS169 5 KI 0266 MUN002 II 28.Jun 99
Kunst/Gehrer/Rückgabegesetz

***OTS-PRESSEAUSSENDUNG***

Rückgabegesetz: Beirat empfiehlt Rückgabe 16 wertvoller Klimt- Zeichnungen und Porzellan aus der kaiserlichen Manufaktur an die Bloch-Bauer-Erben - Klimt-Bilder verbleiben in der Österreichischen Galerie.

Wien (OTS) - 1. Der Beirat gemäß Rückgabegesetz empfahl in seiner heutigen Sitzung Frau Bundesministerin Gehrer die Rückgabe von 16 Kreide- und Bleistiftzeichnungen von höchster Qualität aus Klimts reifster Periode aus den Beständen der Albertina sowie die Restitution von 19 aus der kaiserlichen Manufaktur in der Periode des Klassizismus stammenden Porzellangegenständen höchster Qualität, die sich zuletzt im Besitz des Österreichischen Museums für angewandte Kunst befanden.

2. Hinsichtlich der Klimt-Gemälde aus der Österreichischen Galerie hat der Beirat aufgrund der gegebenen gesetzlichen Lage keine Möglichkeit für eine Restitution gesehen: Weder sei eines dieser Gemälde Gegenstand eines Rückstellungsverfahrens an den ursprünglichen Eigentümer bzw. dessen Rechtsnachfolger gewesen, noch habe ein Verfahren nach dem Ausfuhrverbotsgesetz stattgefunden. Auch datiere der Rechtsgrund für das Eigentum der Österreichischen Galerie an diesen Bildern bereits aus dem Jahr 1925, somit lange vor der Errichtung der Nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, sodass auch der sogenannte "Nichtigkeitstatbestand" des Rückgabegesetzes nicht gegeben ist. Der Familie Bloch-Bauer war es auch stets bewusst, dass diese Gemälde nach dem Wunsche von Adele Bloch-Bauer für die Österreichische Galerie bestimmt waren. Dafür sprechen zahlreiche Indizien, wie etwa der Umstand, dass bereits im Jahre 1936 das Gemälde "Schloss Kammer am Attersee" von Ferdinand Bloch-Bauer der Österreichischen Galerie im Sinne dieses Wunsches als Widmung übergeben wurde.

3. Kulturministerin Gehrer hat der Empfehlung des Beirats entsprochen und die Rückgabe der in Pkt. 1 genannten Kunstgegenstände an die Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer angeordnet.

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***
OTS169 1999-06-28/13:47, 281347 Jun 99


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E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner