Artikel 15.9.1999 
Der Standard

DER STANDARD

...Mittwoch, 15. September 1999, Seite 17

"Wir kommen dem Wunsch der Ministerin nach" Bloch-Bauer-Erben klagen die Republik Wien - Der Wiener Anwalt Stefan Gulner brachte gestern, Dienstag, im Namen der Erben nach dem Wiener Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien Klage gegen die Republik Österreich ein. Gulner begehrt namens der Erben die Herausgabe von fünf Hauptwerken Gustav Klimts (Schätzwert: ca. zwei Milliarden Schilling), die teils in des NS-Zeit, zum anderen Teil 1948 in den Besitz der Österreichischen Galerie gekommen sind.

 Ferdinand Bloch-Bauer war 1938 aus Österreich vertrieben worden und 1945 im Schweizer Exil gestorben. Wörtlich heißt es in der Präambel der dem STANDARD vorliegenden Klagsschrift:
Begründeter Anspruch
"In den Rechtsausführungen weisen die Kläger nach, dass der  klagsgegenständige Sachverhalt den Tatbestand des Restitutionsgesetzes 1998 erfüllt und die Verweigerung der Herausgabe rechtswidrig ist. Sodann wird begründet, dass die Kläger auf Grund der Fiskalgeltung der Grundrechte, insbesondere des Gleichheitssatzes einen Anspruch auf Herausgabe der klagsgegenständlichen Gemälde haben. Aus Gründen prozessualer Vorsicht führen die Kläger weiters aus, dass sie für den Fall der Verneinung eines Herausgabeanspruches Anspruch auf Feststellung der Tatbestandsmäßigkeit nach § 1 Ziff.1 bzw. Ziff.2 Restitutionsgesetz haben."

Damit geht der Anwalt, der gestern mit seinem US-Kollegen E. Randol  Schoenberg den Standpunkt der Erben in einer Pressekonferenz präsentierte, gegen Unterrichtsministerin Elisabeth Gehrers Entscheidung vom 28. Juni vor, auf Empfehlung des Kunst-Beirates gemäß Rückgabesetz die fünf Klimt-Gemälde nicht zu restituieren. Gulner bestreitet die Behauptungen Gehrers und des Beirates, dass Österreich auf Grund des Testaments von Adele Bloch-Bauer aus dem Jahre 1923 rechtmäßig in den Besitz der Bilder gekommen sei (und deshalb die Kunstwerke, rechtlich gesehen, gar nicht während der NS-Zeit gestohlen worden sein konnten, obwohl dies faktisch der Fall war): "Die Erben wurden nach dem Zweiten Weltkrieg gezwungen, Adeles unverbindliche Bitte als verbindliche Verpflichtung anzuerkennen. Hätten sie das 'Anerkenntnis' verweigert, wäre ihnen verboten worden, die anderen Kunstgegenstände der Familie aus Österreich auszuführen." Mit dem Restitutionsgesetz vom 5. November 1998 habe sich Österreich aber verpflichtet, Kunstwerke, die auf diese Weise "erworben" wurden, wieder an die ursprünglichen Eigentümer zurückzugeben, so Gulner, der mit einer ein-bis zweijährigen Verfahrensdauer rechnet.

 Schoenberg verwies darüber hinaus auf ihm wesentliche Aspekte: Einerseits habe Gehrer selbst noch zu Jahresanfang in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung den "Konnex" zwischen Ausfuhrbewilligung der anderen Kunstwerke Bloch-Bauers und der Schenkung der Klimt-Gemälde als "evident" bezeichnet, andererseits seien dem Beirat seiner Meinung nach wesentliche Dokumente vorenthalten worden. "Außerdem hat uns Gehrer aufgefordert, vor Gericht zu gehen. Diesem Wunsch kommen wir nun nach." (hcz)
 © DER STANDARD, 15. September 1999
 

 


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Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner