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Graz, Mittwoch 15. September 1999
KLIMT-GEMÄLDE Republik wurde nun verklagt Wien.
Der nach dem Kunstrückgabegesetz eingerichtete Beirat empfahl Ende Juni, fünf Gemälde Gustav Klimts aus dem seinerzeitigen
Besitz der Industriellenfamilie Bloch-Bauer nicht an deren Erben zurückzugeben. Ressortministerin Elisabeth Gehrer vertrat damals die Argumentation, dass die Republik diese Bilder nicht unredlich erworben hätte, sondern durch testamentarische Verfügung; das Restitutionsgesetz gelte daher dafür nicht. Die Erben sollten gegebenenfalls ein ordentliches Gericht anrufen. Gestern brachte der Wiener Rechtsanwalt Stefan Gulner beim Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen Klage gegen die Republik auf Herausgabe der beiden Klimt-Porträts von Adele Bloch-Bauer und dreier Landschaftsbilder ein. Bei einer anschließenden Pressekonferenz unterstrichen Gulner und Randol Schoenberg, der amerikanische Anwalt der Erben, ihren Standpunkt. Das Restitutionsgesetz gelte, so der Anwalt, sehr wohl, weil die Bilder in Folge der NS-Herrschaft in den Besitz der
Republik gekommen sind. In der Entscheidungsgrundlage des Beirats seien Rechtsfragen unrichtig gelöst worden. RR
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