Artikel 5.3.1998 
Der Standard

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"Von Verschleierung keine Rede"

Stellungnahme der Österreichischen Galerie Belvedere
Wir begrüßen prinzipiell die im STANDARD erschienene Serie von Hubertus Czernin und Gabriele Anderl, da sie einen positiven Beitrag zur Klärung der Erwerbungspolitik der österreichischen Museen zwischen 1938 und 1945 bzw.
darüber hinaus leisten kann.

Wir erlauben uns jedoch darauf hinzuweisen, daß es nicht zielführend erscheint, mit dem Aufmacher von 21. Februar 1998, Noch viel mehr Raubgut in österreichischen Museen, ein von vornherein verzerrtes Bild zu suggerieren.

Wir meinen, daß es unseriös ist, Informationen nur aus einer oder zwei Quellen zu beziehen (dies betrifft vor allem die Vorwürfe an die Österreichische Galerie Belvedere), da ein schlüssiges Bild über ein derart komplexes Problem doch nur aus der koordinierten Information aus allen möglichen archivarischen Beständen denkbar ist.

Abgesehen von einer telefonischen Anfrage durch Herrn Czernin zu zwei Gemälden von Friedrich von Amerling aus der Sammlung Rothschild, wurde das Archiv der Österreichischen Galerie Belvedere nicht weiter kontaktiert.

Herr Czernin stützt sich in seinen Recherchen auf das Archiv des Bundesdenkmalamtes und auf die Bestandskataloge der Österreichischen Galerie Belvedere, in welchen die Provenienzen der Werke publiziert sind. Von einer möglichen Verschleierung seitens des Museums kann daher nicht die Rede sein.

Grundsätzlich ist der Diktion "Jeder Ankauf war bedenklich" (STANDARD, 24.
Februarz 1998) zuzustimmen, jedoch muß man bedenken, daß damit undifferenziert sämtliche Erwerbungen aus der NS-Zeit und in den Jahren danach subsumiert werden. Einige Beispiele:

1. Neben Erwerbungen aus arisiertem jüdischen Kunstbesitz wurden auch zahlreiche Werke von der "Reichstatthalterei" im Sinne der NS-Kulturpolitik erworben und dem Museum zugewiesen (Andri, Albiker, Laske etc.).

2. Das Bild von Barbara Krafft, "Familie Anton von Marx" (Abb. im STANDARD vom 24. Februar ), wurde 1939 von Frau Irma Willek, Wien, aus Mitteln der Kunstförderung erworben.

3. Der Österreichischen Galerie Belvedere wurden nicht, wie im STANDARD vom 24. Februar 1998 behauptet, zwei Bilder von der Sammlung Rothschild gewidmet, sondern 17. Die Widmungen von 1948 und 1951 sind im Konnex mit Ausfuhrbewilligungen zu sehen, die Widmungen von 1958 und 1975 als Schenkungen dagegen nicht.

Klimt-Bilder: Zweifelhafte Widmung?
4. Im STANDARD-Artikel vom 21./22. Februar 1998 ist von Widmungen der Familie Bloch-Bauer an die Österreichische Galerie die Rede. Darin wird ein nicht der Sachlage entsprechendes, aus den Akten jedoch klar ersichtliches Bild vermittelt. In ihrem Testament vom 19. Jänner 1923 hat Adele Bloch-Bauer den Wunsch ausgesprochen, daß sechs Gemälde von Gustav Klimt nach dem Tod ihres Mannes in den Besitz der Österreichischen Galerie gelangen sollen. Das erste dieser Gemälde, "Schloß Kammer am Attersee III",
wurde dem Museum bereits 1936 übergeben. Die Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer haben nach dessen Tod dieses Legat niemals in Frage gestellt.

Abschließend ist festzuhalten, daß jede Form der kritischen Aufarbeitung der Geschichte des Museums in der NS-Zeit und in der Zweiten Republik nicht nur notwendig, sondern positiv und identitätsfördernd für das Haus ist.

Bezugnehmend auf die Zusage von Frau Minister Gehrer, fehlende Ressourcen zur Verfügung zu stellen (STANDARD, 26. Februar 1998), wird die Österreichische Galerie Belvedere daher der Verpflichtung nachkommen, eine lückenlose Klärung der Besitzverhältnisse der eigenen Bestände
durchzuführen.

Dr. Gerbert Frodl, Direktor der Österreichischen Galerie Belvedere in Wien * 1. Das Zitat "Jeder Ankauf war bedenklich" stammt, wenn auch von Direktor Frodl verkürzt wiedergegeben, vom Archivar des Kunsthistorischen Museums, Herbert Haupt.

2. Was die von Frodl genannten Beispiele (Andri, Krafft etc.) betrifft, muß auf einen Satz in der Serie verwiesen werden, der auf die noch vorhandene Unklarheit über die Herkunft vieler Gemälde hinwies: "Ob diese Bilder rechtmäßig oder auf dem Weg der nationalsozialistischen Arisierungspolitik in den Besitz der Österreichischen Galerie gekommen sind, werden wohl erst umfängliche Forschungen klären können.

3. In der Serie wurde nie behauptet, daß die Erben nach Ferdinand und Adele Bloch-Bauer die Widmung von 1923 für sechs Gemälde Gustav Klimts in Frage gestellt haben. Sehr wohl geht aber aus den Akten hervor, daß der damalige Direktor der Österreichischen Galerie Angst hatte, daß die Erben das Legat in Frage stellen könnten und auch deshalb "ganz ausnahmsweise" dem Denkmalamt die Bewilligung zur Ausfuhr von zwei Gemälden Ferdinand
Waldmüllers zugunsten der Erben Bloch-Bauers empfahl.

Hubertus Czernin
© 1998 DER STANDARD


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Ing. Leo Hoschka, Vienna

Last Release from: 04/02/07 02:10

Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner