Artikel 9.5.2001 
Die Presse

Klimt-Bilder im Wiener Belvedere: US-Gericht erklärte sich zuständig

Einen ersten Sieg errang der Anwalt Randol Schoenberg gegen Österreich: Ein kalifornisches Gericht erklärte sich zuständig für den aus Wien übersiedelten Prozeß um sechs Klimt-Gemälde im Belvedere.     

VON HANS HAIDER

Einen ersten prozessualen Erfolg darf der kalifornische Anwalt Randol Schoenberg gegen die Republik Österreich wegen der Herausgabe von Klimt-Gemälden aus der Österreichischen Galerie feiern: Für's erste scheint es ihm gelungen zu sein, aus einem österreichischen einen amerikanischen Zivilprozeß zu machen.

Was nicht nur seiner Klientin Maria Altmann Vorteile bringt, sondern auch ihm selbst: Trotz eines Streitwerts von 150 Millionen Dollar (rund 2,3 Milliarden Schilling) trägt Frau Altmann kein Kostenrisiko; selbst wenn sie den Prozeß verlöre, brauchte sie der beklagten Partei, dem Staat Österreich, keine Kosten ersetzen. Sollte Schoenberg (dem großen Wiener Komponisten verwandt) den Prozeß gewinnen, könnte er im Rahmen des in den USA Üblichen ein Erfolgshonorar von dreißig Prozent des Streitwerts einbehalten; verlöre er, würde er nicht vergebens investiert haben, denn sein Einschreiten begleitet er mit einem professionellen Propagandafeldzug auch für seine Person und Kanzlei auf einer eigens dafür eingerichteten Web-Seite.

Schoenberg begann einen Prozeß, den man weniger vor Gericht als in den Medien gewinnen kann, mit der Anklage "Stolen by Austria" (Startseite des Web-Programms). Es geht um das Porträt Adele Bloch-Bauers in der Österreichischen Galerie, das die wohlhabende Industriellen-Gattin 1923 in ihrem Testament der damaligen Staatsgalerie mit fünf weiteren Klimt-Bildern vermacht hat.

Leihgaben auf Lebenszeit

Nach ihrem frühen Tod wurde 1926 ihr Wunsch von ihrem Witwer, dem kunstsinnigen Zuckerbaron und Mitglied des Sponsorenvereins der Staatsgalerie Ferdinand Bloch-Bauer anerkannt. Die Bilder sollten, so Frau Adele, bei ihrem Mann bis zu dessen Tod hängen bleiben. Eines der Gemälde (rechtlich gesehen wie die anderen fünf nun staatliche Leihgaben auf Lebenszeit), eine Landschaft, gab Bloch-Bauer schon 1936 ins Belvedere. Die übrigen Bilder wurden nach der Okkupation Österreichs aus dem Familienpalais in der Elisabethstraße gestohlen - also gewiß nicht Stolen by Austria, das zu existieren schon aufgehört hatte. Sie sind wieder in der Österreichischen Galerie - und seit Kriegsende deren großer Stolz.

Weil sie seit 1926 der Republik gehören, fielen die Klimt-Bilder nicht unter das Kunstgüter-Rückgabegesetz von 1998. Wohl aber Kunstgüter aus dem Besitz des 1945 im Schweizer Exil verstorbenen Ferdinand Bloch-Bauers; diese wurden restituiert.

Schoenberg kämpfte aber um die Klimts aus dem Belvedere. Er drängte zunächst die Republik an seinen Verhandlungstisch - freilich ohne Erfolg. Daraufhin brachte er in Wien eine Klage mit einem Streitwert von zwei Milliarden Schilling ein - womit aber auf seine Mandantin Maria Altmann (sie ist nur Viertel-Erbin nach ihrem Onkel Ferdinand Bloch-Bauer) runde 23 Millionen Schilling Verfahrenskosten zukamen. Das ganze europäische Rechtssystem kennt solche Barrieren: Sie sollen Prozeßfreudige vor ihrem eigenen Unglück und die Justiz vor zu hohen Gemeinkosten schützen.

Maria Altmann nahm in Wien gleich ihr Recht auf Verfahrenshilfe in Anspruch und bekam eine solche auch bewilligt: Sie hätte nur mehr zwei Millionen Schilling riskieren müssen. Doch plötzlich zog Schoenberg die Klage zurück und übersiedelte das Verfahren nach Kalifornien - wo er seine Kanzlei hat und die nun 85 Jahre alte Maria Altmann lebt.

Für 30. April 2001 hatte die Richterin Cooper eine Anhörung angesetzt. Am 7. Mai veröffentlichte sie ihren - bereits informell angekündigten - Entscheid: Das Ersuchen Österreichs, die Causa an ein österreichisches Gericht zu übergeben, lehnte sie ab, da dies ein unzureichendes Forum für den Fall abgeben würde. Die Republik Österreich, vertreten durch die Kanzlei Proskauer & Rose, wird berufen. Die Entscheidung über die Zuständigkeit des Gerichts wird damit voraussichtlich erst in einem Jahr fallen.

Vorerst jubeln die Kläger: "Das war eine große Hürde für uns, und ich bin sehr glücklich, daß das Gericht mit unserer Rechtsansicht konform gegangen ist", äußerte sich Schoenberg in einer ersten Presseerklärung, "meines Wissens ist es das erste Mal, daß ein ausländischer Staat vor einem US-Gericht in einer Sache Stellung nehmen muß, die mit dem Holocaust zu tun hat; bis heute war unser Hauptproblem, einen Ort für unsere Auseinandersetzung zu finden, nachdem die österreichische Regierung es abgelehnt hat, sich mit uns an einen Tisch zu setzen".

Stefan Gulner, Wiener Anwalt von Maria Altmann, wertet die Entscheidung, daß die Republik Österreich sich nun in Amerika vor Gericht rechtfertigen muß, zwar als "sensationell". Aber auch in den USA würde die Causa nach österreichischem Recht bewertet werden. Nach Einschätzung von Wiener Juristen verfechten hier Schoenberg-Altmann keine sehr erfolgversprechende Position.

Ihre Argumente, denen sich (übrigens nach einer Pressekampagne auch in Kalifornien) das Erstgericht öffnete, leiten Altmann-Schoenberg sich aus Verschiedenheiten in den Rechtsordnungen ab - kein Kostenrisiko für die Klägerin! Österreich sei darum kein geeigneter Gerichtsstand. Sein Völkerrechts-Atout (Kein Staat hat Gewalt über den anderen) brachte Österreich in der ersten Instanz nicht durch: Das Gericht ging davon aus, daß Altmann im österreichischen System keine Chance habe.

16 Klimt-Blätter zurück

Die Gerichtsgebühren im Zivilprozeß waren ausschlaggebend. Im Ansuchen um Verfahrenshilfe muß jedermann in Österreich seine finanziellen Verhältnisse offenlegen. Die Wiener Finanzprokuratur hat, nachdem der Antrag der Klägerin Altmann bereits positiv entschieden war, festgestellt, daß deren Vermögenserklärung unvollständig war. Es fehlten die Millionenwerte, die Maria Altmann auf Empfehlung des Rückgabebeirats aus der Albertina (16 Klimt-Zeichnungen) und dem Museum für angewandte Kunst (Porzellan) zugewachsen waren. Ehe dieser Irrtum aufgeklärt war, wechselte Anwalt Schoenberg ins US-Recht über.

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