Artikel 8.5.2001 
APA

2001-05-08 10:45

Klage von Bloch-Bauer-Erbin in den USA zugelassen

Eigentumsverhältnisse von sechs derzeit in der österreichischen Galerie befindlichen Klimt-Bildern aus dem früheren Besitz der Familie Bloch-Bauer werden vor einem US-Gericht verhandelt.

Los Angeles (APA) - Bereits eine Woche nach der ersten Anhörung hat Richterin Florence-Marie Cooper am United States District Court in Los Angeles Österreichs Wunsch nach Abweisung der Klage von Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann (85) am Montag offiziell abgelehnt. Die Republik Österreich wird dagegen berufen.

Richterin Cooper befand in ihrem Spruch, dass sowohl die Wegnahme der Bilder ihres Onkels Ferdinand Bloch-Bauer im Jahr 1938 durch die Nazis als auch die Weigerung der österreichischen Regierung, die Gemälde nach dem Zweiten Weltkrieg an die Erben zurückzugeben, vor dem US-Gericht zur Klage berechtige und keine völkerrechtliche Bedenken dagegen bestünden. Das Ersuchen Österreichs, die Causa an ein österreichisches Gericht zu übergeben, lehnte die Richterin ab, da dies ein unzureichendes Forum für den betreffenden Fall darstellen würden. Eine brisante Passage, die weder Altmanns Wiener Anwalt, Stefan Gulner, noch der zuständige Sektionschef des Unterrichtsministeriums, Rudolf Wran, gegenüber der APA kommentieren wollten.

"Das war eine große Hürde für uns, und ich bin sehr glücklich, dass das Gericht mit unserer Rechtsansicht konform gegangen ist", äußerte sich Schoenberg in einer ersten Presseerklärung, "meines Wissens ist es das erste Mal, dass ein ausländischer Staat vor einem US-Gericht in einer Sache Stellung nehmen muss, die mit dem Holocaust zu tun hat." Auch Gulner wertet die Entscheidung, dass die Republik Österreich sich nun in Amerika vor Gericht rechtfertigen muss, als "sensationell". Obwohl die Causa nun in den USA verhandelt wird, geschieht dies allerdings nach österreichischem Recht, wie Gulner erläutert.

"Bis heute war unser Hauptproblem, einen Ort für unsere Auseinandersetzung zu finden, nachdem die österreichische Regierung es abgelehnt hat, sich mit uns an einen Tisch zu setzen", so Schoenberg, "die Gerichtsentscheidung eröffnet Frau Altmann nun ein Forum, ihre Erbrechte durchzusetzen und die geraubten Bilder für ihre Familie zurückzuerhalten." - "Mit dieser Entscheidung ist noch kein Urteil in der Sache gesprochen", betont Rudolf Wran, "Unserer Ansicht nach ist Österreich der einzig richtige Gerichtsstand dafür. Die Republik wird daher dagegen Berufung erheben." Dass der Rechtsstreit in den nächsten Monaten entschieden werden könnte, scheint daher auszuschließen.


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Ing. Leo Hoschka, Vienna

Last Release from: 04/02/07 02:10

Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner