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25.04.2001 06:40 MEZ Klimt-Gemälde: Erster Gerichtstermin in Los Angeles Montag berät US-Gericht über Zuständigkeit für Klage auf Herausgabe von sechs Klimt-Bildern Los Angeles/Wien - Im Streit um die derzeit in der Österreichischen Galerie befindlichen Klimt-Gemälde aus dem früheren Besitz der Familie Bloch-Bauer gibt es nun einen ersten Gerichtstermin. Am kommenden Montag (30.4.) wird die Richterin Florence-Marie Cooper im Rahmen einer Anhörung vor dem kalifornischen Bundesgericht darüber befinden, ob die im August des Vorjahres von der Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann (85) in Los Angeles eingebrachte Klage gegen die Republik Österreich und die Österreichische Galerie zugelassen wird. Das bestätigte Altmanns Anwalt E. Randol Schoenberg. Die Republik Österreich, die sich laut Gehrer-Sprecherin Heidi Zikulnig von der US-Kanzlei Proskauer-Rose vertreten lassen wird, bestreitet die Zuständigkeit des amerikanischen Gerichts. Falls die Richterin die Klage für zulässig erklärt (eine Entscheidung darüber kann am Montag gefällt werden, kann aber auch erst Monate später ergehen), könnte dies den Beginn eines langjährigen Rechtsstreits bedeuten. "Die Chancen, dass die Klage angenommen wird, sind relativ gut", so Schoenberg zur APA, "doch es handelt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch um reine Verfahrensfragen. Im Fall selbst bin ich absolut davon überzeugt, dass wir gewinnen werden, soferne wir einen wirklich neutralen Richter zur Beurteilung der Causa bekommen." Gegen den Spruch über Zuständigkeit oder Unzuständigkeit des kalifornischen Gerichts in der Angelegenheit kann die Gegenseite Berufung einlegen, was eine weitere Verzögerung von bis zu einem Jahr nach sich ziehen könnte. In diesem Zusammenhang weist Schoenberg auf die Tatsache hin, dass seine Klientin bereits 85 Jahre alt ist: "Aus meiner Sicht scheint Österreichs Strategie die zu sein, den Prozess so lange wie möglich hinauszuzögern und darauf zu hoffen, dass Frau Altmann stirbt, bevor die Sache entschieden werden konnte." "Adele Bloch-Bauer I" und "Schloß Kammer am Attersee" Die Klage betrifft sechs Klimt-Gemälde: "Adele Bloch-Bauer I" und "Adele Bloch-Bauer II", "Buchenwald (Birkenwald)", "Schloß Kammer am Attersee", "Apfelbaum I" sowie "Amalie Zuckerkandl". Mit Ausnahme des letztgenannten Bildes hat der Restitutionsbeirat eine Rückgabe nicht empfohlen. Im September 2000 hatte Altmann zunächst eine Klage vor dem Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen eingebracht, diese aber wegen der hohen Gerichtsgebühren nicht weiter verfolgt. Bei einem Streitwert von zwei Milliarden Schilling hätte Altmann 24 Millionen an Gerichtsgebühren hinterlegen müssen. In ihrem Testament vom 19. Jänner 1923 hatte Adele Bloch-Bauer ihren Gatten gebeten, nach dessen Tod zwei Porträts und vier Landschaften von Gustav Klimt der österreichischen Staatsgalerie zu hinterlassen. Adele Bloch-Bauer starb 1925. Ihr Mann Ferdinand Bloch-Bauer - der größte Zuckerindustrielle der Donaumonarchie und wie seine Ehefrau Adele Kunstliebhaber und Sammler - konnte 1938 aus Österreich fliehen, sein gesamtes Vermögen wurde "arisiert". Die Klimt-Gemälde landeten im Museum. Er selbst verstarb 1945 in der Schweiz. In seinem Testament war von einer Schenkung an die Galerie keine Rede. Als Bloch-Bauers Erben von der Österreichischen Galerie die Restitution der Klimt-Gemälde forderten, berief sich die Galerie auf Adele Bloch-Bauers Testament und weigerte sich, die Gemälde zurückzugeben. Altmann bestreitet die Rechtsverbindlichkeit jenes Passus. (APA) |
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