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Dienstag, 1. Mai 2001 / 12:59:14 Österreich verweigert einer Erbin die Herausgabe von Bildern Streit um Klimt-Gemälde endete vor dem Richter Los Angeles/Wien - Ohne richterlichen Spruch wurde am Montag vormittag in Los Angeles der erste Gerichtstermin in der Causa Bloch-Bauer beendet. Bauer-Erbin Maria Altmann (85) klagt gegen den Staat Österreich auf Herausgabe von sechs Klimt-Gemälden. In einer einstündigen Anhörung liess sich Richterin Florence- Marie Cooper vom «United States District Court for the Central District of California» die Argumente der Parteien vortragen. Ob die Klage zugelassen oder auf Antrag der Republik Österreich abgewiesen wird, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. «Das kann innerhalb einiger Tage, aber auch erst nach Wochen geschehen», sagt Altmanns Anwalt
Randol Schoenberg. Warten auf Ableben Die Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann (85) hatte vor dem kalifornischen Gericht im August des Vorjahres auf Herausgabe von sechs derzeit in der Österreichischen Galerie befindlichen Gemälden von Gustav Klimt (1862-1918) geklagt. Eine Klage vor dem Wiener Landesgericht hatte sie 1999 der hohen Gerichtskosten wegen zurückgezogen. Egal, wie die erste Entscheidung der US-Richterin lautet, ist auf Grund der Berufungsmöglichkeiten in jedem Fall mit keiner raschen Entscheidung der Causa zu rechnen. «Aus meiner Sicht scheint Österreichs Strategie die zu sein, den Prozess so lange wie möglich hinauszuzögern und darauf zu hoffen, dass Frau Altmann stirbt, bevor die Sache entschieden werden konnte», hatte Anwalt Schoenberg kürzlich gegenüber der APA erklärt. Berühmte Tante Adele Unter den sechs Gemälden, die Maria Altmann zurückfordert, befinden sich zwei weltberühmten Porträts, genannt die «Goldene» und die «Rote Adele», die Altmanns Tante Adele Bloch-Bauer zeigen. Die Bilder stammen aus dem früheren Besitz der Familie und wurden 1938 von den Nationalsozialisten beschlagnahmt. Ferdinand Bloch- Bauer flüchtete damals in die Schweiz, wo er 1945 starb. Der Staat Österreich beharrt darauf, rechtmässiger Besitzer zu sein. Er verweist auf einen umstrittenen Passus in Bloch-Bauers Testament von 1923, wonach ihr Mann Ferdinand die Bilder der österreichischen Galerie schenken sollte. Da die 1929 gestorbene Adele die Verfolgung ihrer Familie durch die Nazis nicht habe vorausahnen können, hält der Anwalt heute diese Verfügung für ungültig. Er sieht das spätere Testament Ferdinand Bloch-Bauers als bindend an, nach dem die Kunstsammlung in Familienbesitz bleiben sollte. bb (Quelle: sda) |
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