Dr. Andreas Khol, ÖVP - 
5. November 1998

Rede in der Debatte zum Restitutionsgesetz

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP):

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich beginne meine Rede zu diesem wichtigen Thema noch einmal. Wir beschäftigen uns heute mit zwei Gesetzen, die das Unrecht lindern sollen, das während des nationalsozialistischen Terrors und danach an Opfern des nationalsozialistischen Regimes begangen wurde.

Meine Damen und Herren! Ich betone: Jeder Generation, auch der unsrigen, ist die Auseinandersetzung mit den Folgen des Holocaust ständig aufgetragen, ist die Auseinandersetzung mit den Folgen des Nationalsozialismus ständig aufgetragen. Und je deutlicher das Unrecht, das Verbrechen wird, umso deutlicher wird auch die Verantwortung. Durch die historische Forschung, durch die Ausbildung und Bildung, die die Menschen an unseren Schulen und unseren hohen Schulen erhalten, steigt das Unrechtsbewußtsein, weil die Verbrechen immer deutlicher zutage treten. Wenn wir heute diese Gesetze beschließen, die gleichsam zwei kleine Schritte sind, werden wir diesem gesteigerten Verantwortungsbewußtsein gerecht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Was unseren jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern von Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten angetan wurde, können wir nicht wiedergutmachen, aber wir müssen uns damit auseinandersetzen und das tun, was wir tun können, um Unrecht als Unrecht zu brandmarken und um Folgen des Unrechtes zu lindern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Vor allem und für alle gilt: Unrecht kann nicht durch Zeitablauf zu Recht werden. Das gilt nicht nur für die Opfer der Shoa, nicht nur für die anderen Opfer des Nationalsozialismus, sondern das gilt für alle. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger wurden in der Zeit des Nationalsozialismus an Leib und Leben verletzt und beraubt. Aber auch nach
dem Ende des NS-Terrors wurden in der jungen Zweiten Republik Fehler gemacht, aus welchen Gründen immer und von wem immer, und auch das müssen wir heute als Abgeordnete einer älter gewordenen Zweiten Republik
anerkennen.

Heute kommen wir erneut unserer Verantwortung nach und setzen - ich habe es schon gesagt - zwei kleine Schritte. Der erste Schritt ist, daß wir den Gegenwert für Gold, das uns rechtens zusteht, in Höhe von 100 Millionen Schilling für Härtefälle von Opfern des Nationalsozialismus bereitstellen, Härtefälle, die durch die Maschen des Gesetzes fielen. Das ist der eine Schritt.

Der andere Schritt ist folgendes: Wir geben Kunstobjekte Menschen, die vom Nationalsozialismus beraubt wurden, zurück, Kunstobjekte, die zwar nach dem Krieg diesen Menschen zurückgestellt wurden, wovon aber Teile in der Republik verblieben und zum Eigentum der Republik gemacht wurden. Man hat den Opfern dieses Raubes ihre rückgestellten Kunstobjekte zwar gegeben, aber um sie ins Ausland exportieren zu können, mußten sie Teile der Republik schenken. Dieses damals gesetzmäßige, aber nach unserem heutigen Verständnis unrechtmäßige Vorgehen wollen wir nun korrigieren.

Es soll festgehalten werden, daß wir alle unsere Galerien und Museen, alles,was im Eigentum der Republik steht, dahin gehend durchforsten, ob esKunstobjekte gibt, die zweifelhafter Herkunft sind, die abgepreßt wurden, die geraubt wurden oder die durch Ausnützung eben dieses sogenannten Ausfuhrverbotsgesetzes im Lande blieben, damit die rechtmäßigen Eigentümer andere Kunstobjekte ins Ausland ausführen durften. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Frau Bundesministerin Gehrer hat die sogenannte Provenienzforschung angeordnet, ohne von irgend jemandem gedrängt worden zu sein, sie hat, ihrer Ministerverantwortlichkeit und ihrem Unrechtsbewußtsein folgend, eine Provenienzforschung angeordnet, die alle in ihrer Verwaltung stehenden, aber auch die in der Verwaltung von anderen Ministerien stehenden Kunstsammlungen betrifft, um deren Herkunft zu klären und um dann, wenn unser Gesetz heute angenommen wird, diese unrechtmäßig erworbenen Kunstobjekte den Eigentümern oder ihren Erben schnell und unbürokratisch zurückzustellen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich danke Frau Ministerin Gehrer und Herrn Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger, die gemeinsam mit den Klubs und mit dem Nationalrat sehr schnell diese Gesetze ausgearbeitet haben und das an sich schwerfällige Verfahren zur Rückgabe beziehungsweise zur Hingabe von Bundesvermögen, wo es an sich jedesmal, für jeden einzelnen Gegenstand eines eigenen Gesetzes bedürfte, mit uns gemeinsam beraten und dieses Gesetz ermöglicht haben, das unter Wahrung rechtsstaatlicher Kriterien eine schnelle Ausforschung und eine schnelle Rückgabe dieses unrechtmäßigen Gutes ermöglicht. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bedanke mich auch bei allen Fraktionen, denn diese Gesetze werden einstimmig beschlossen, einer Tradition folgend, die wir begründet haben, als wir den Nationalfonds der Republik eingesetzt haben, und wo alle Fraktionen, obwohl viele anderer Meinung gewesen wären, grundsätzlich dieser Regelung zugestimmt haben.

Was geschieht genau, meine Damen und Herren, was ist das Gold, das Raubgold? - Das Raubgold ist nicht Gold, das unseren jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern geraubt wurde, sondern das ist Gold, das 1938 aus den Beständen der Oesterreichischen Nationalbank geraubt wurde. 1946 wurden im Washingtoner Abkommen zehn Länder bestimmt, die das Raubgold der Nazis anspruchsberechtigt zurückerhalten können. Wir haben eine erste Tranche unseres Goldes sehr schnell nach dem Zweiten Weltkrieg bekommen, und jetzt eine weitere Tranche, die Endabrechnung sozusagen, und es ist Gold im Werte von 102 Millionen Schilling an die Oesterreichische Nationalbank gegangen. (Präsident Dr. Fischer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wir haben, einer Initiative aus Großbritannien und den USA folgend, dieses Gold einem internationalen Fonds zur Verfügung gestellt, der den Opfern der
Shoa den Erlös dieses Goldes zukommen lassen soll. Wir waren die ersten, die das gemacht haben. Der internationale Fonds ist begründet. Er wird dieses Gold wiederum unserem Nationalfonds zur Verfügung stellen, und wir werden diese Mittel über die Mittel hinaus, die wir aus dem Bundesbudget für die Opfer des nationalsozialistischen Terrors in Österreich vorgesehen haben, an besonders Bedürftige und an Härtefälle verteilen.

Das ist ein sehr gutes Gesetz, und ich bedanke mich bei allen, die daran
mitgewirkt haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Der zweite Fall ist die Initiative, die Frau Ministerin Gehrer, unterstützt von Minister Edlinger, ergriffen hat. Auch diesbezüglich muß man sagen, daß man da gegen manche Instinkte gehandelt hat, denn es hat sich bei vielen Österreicherinnen und Österreichern ein gewisses Unbehagen entwickelt, als zwei Bilder der Sammlung Richard des großen Malers Egon Schiele aus Tulln in den Vereinigten Staaten ausgestellt worden waren und dann von Opfern des Nationalsozialismus in Anspruch genommen wurden. (Zwischenruf des Abg.Scheibner.)

Viele in der Bevölkerung hätten aus dem Instinkt heraus reagiert und gesagt:
Die Bilder sind rechtmäßig erworben, es handelt sich hier nicht um unrechtmäßige Dinge, man haut hier auf die Pauke! Wir haben nicht dementsprechend gehandelt, und es war Frau Minister Gehrer, die mit Klugheit, Vorsicht und Gelassenheit reagiert hat, die, vertrauend auf die amerikanische Justiz, richtig reagiert hat. Die Bilder werden sicherlich nach Österreich zurückkommen, weil wir Vertrauen in die Justiz in Amerika haben und darauf vertrauen, daß die Dinge geklärt werden. Auf diese Weise wurden Emotionen nicht angesprochen, und ich möchte mich bei Liesl Gehrer für ihr Vorgehen in dieser Angelegenheit bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sie hat aber weiter reagiert und hat in allen Museen die Provenienzforschung angeordnet. Es sind im wesentlichen zwei Kategorien von Kunstobjekten aufgetaucht: zum ersten herrenloses Gut, das heißt, von den Nationalsozialisten zusammengeraubt, zusammengestohlen, irgendwo gelagert, man weiß nicht, wem es gehört.

Die zweite Kategorie sind jene Kunstobjekte, die man zwar den Eigentümern, beispielsweise der Baronin Rothschild, zurückgegeben hat, aber als sie sie ausführen wollte, hat man gesagt: Von den 600 Objekten können Sie 550 ausführen, aber 50 schenken Sie der Republik. - Das war damals gesetzmäßig und ist bis vor kurzem auch noch gesetzmäßig gewesen. Ich erinnere zum Beispiel daran, daß der amerikanische Botschafter Lauder ein wertvolles Bild von Schiele ausführen durfte. Als Gegenleistung hat er das Wiener "Krauthappl", also die Kuppel der Secession, vergolden lassen. Bei dieser Kunstschenkung hat man gesagt: Das ist die Gegenleistung, dafür darfst du einen österreichischen Schiele ausführen. - Das war bis vor wenigen Jahren Rechtens, ist aber inzwischen geändert worden. Im übrigen kannten alle Länder derartige Gesetze.

Natürlich sind diese Dinge - und das zeigen die Akten - nicht freiwillig erfolgt, sondern das war eine gesetzliche Zwangslage. Es war das damals zwar gesetzmäßig, aber wir empfinden das heute in diesen Fällen nicht mehr als rechtmäßig, und daher werden diese Kunstobjekte zurückgegeben - nach einem Gutachten einer Kommission, die mit Experten und unabhängigen Wissenschaftern bestückt ist, unter der Ministerverantwortlichkeit und durch Beschluß der Bundesregierung. Ich hoffe, daß wir dieses Gut - unrecht Gut gedeihet nicht! - so schnell wie möglich an die rechtmäßigen Besitzer zurückgeben können.

Damit Sie wissen: Es handelt sich - und wir haben ja riesige Kunstschätze - nur um ein Zehntelprozent eines Prozentes der Objekte, also um eine Menge, die einfach eine Quantité négligeable, eine vernachlässigbare Größe ist. Wir werden dadurch nicht ärmer, sondern wir werden dadurch letztlich reicher.

Ich freue mich auch, daß wir dieses Gesetz im Ausschuß durch die Zusammenarbeit aller Fraktionen so beschließen konnten, daß wir zu einem Zeitpunkt, der jetzt bald naht, mit diesem Gesetz und mit dieser Rückgabe dieser Bilder als Muster in der Welt dastehen, denn, meine Damen und Herren, es sind ja nicht nur Österreicher betroffen, nicht nur österreichische Kunstgalerien und Museen und die Republik Österreich, sondern Raubgut gibt es in ganz Europa. Am 30. November findet in Washington eine internationale Konferenz statt, bei der zwei Tage lang unter dem Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit die Fragen des herrenlosen Gutes, des Raubgutes diskutiert werden. Elisabeth Gehrer ist dort eingeladen, aber nicht, um sich anzuhören, was andere uns sagen, sondern um dort das Modell, das wir gefunden haben, vorzustellen. Das ist gut für die Republik! (Beifall bei der ÖVP.)

Es wird immer wieder die Frage gestellt: Ja gibt es denn immer neue Objekte? - Ja, es gibt immer neue Objekte, die gefunden werden. Wir haben in den Ausschußberatungen von Frau Minister Gehrer gehört, daß erst 30 Prozent der Bestände unserer Kunstsammlungen gesichtet und darauf geprüft wurden, ob sie rechtes Gut für uns sind oder unrechtes Gut. Daher wird diese Kommission, wird dieses Verfahren - so nehme ich an - in nächster Zeit immer wieder Dinge hervorbringen, und es wird dem Nationalrat darüber berichtet werden.

Meine Damen und Herren! Gerechtigkeit ist universell. Gerechtigkeit ist gerade auch diesem Hohen Haus eine besondere Aufgabe. Es gibt immer wieder Menschen, die sagen: Ist denn nie ein Ende? Wann ist denn endlich ein Ende mit diesen Sachen? - Ich sage Ihnen das, was ich Ihnen schon zu Beginn gesagt habe: Jeder Generation ist die Auseinandersetzung mit den Folgen des Holocaust erneut und immer wieder aufgetragen, und es wird aus meiner Sicht nie ein Ende geben, diesem unglaublichen und einmaligen Verbrechen gerecht zu werden.

Ich sage aber am Schluß ein Weiteres: Auch anderen ist Unrecht geschehen
nach dem Zweiten Weltkrieg - in der Folge des NS-Terrors, aber auch in der Folge des kommunistischen Terrors -, es gab Vertriebene, Enteignete, Beraubte, unabhängig von persönlicher Schuld, unabhängig von persönlicher
Verantwortung. Auch da muß Recht Recht bleiben, kann Unrecht durch Zeitablauf nicht zu Recht werden. (Beifall bei der ÖVP.)


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Ing. Leo Hoschka, Vienna

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Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner