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am 9. März 1948
Sehr geehrter Herr Professor! Für die freundliche Übersendung Ihrer Feststellungsschrift zum Falle des Nachlasses Adele Bloch-Bauer bzw. der daher stammenden Gemälde von Gustav Klimt, habe ich Ihnen bestens zu danken. Ich habe inzwischen von der Finanzprokuratur bzw. vom Bezirksgericht Innere Stadt den Nachlaßakt Adele Bloch-Bauer zur Einsicht erhalten und diesem entnehmen können, daß die genannte Dame ihren Gatten Präsidenten Ferdinand Bloch-Bauer gebeten hat, die in beider Besitz befindlichen sechs Gemälde von Gustav Klimt (2 Porträts und 4 Landschaften) nach seinem Tode der Österreichischen Staatsgalerie zu überlassen. In dem eidesstättigen Vermögensbekenntnis wird dann ohne nähere Begründung behauptet, daß die gegenständlichen Klimtbilder nicht Eigentum der Erblasserin sondern sondern des erblasserischen Witwers seien. Die Klarstellung der Eigentumsfrage erübrige sich jedoch weil der erbl. Witwer laut Beschluß des Bezirksgerichts Innere Stadt die Erklärung abgab, daß er die letztwillige Verfügungen (“Bitten”) der Erblasserin getreulich erfüllen werde. Da im vorhandenen Aktenstande der Österreichischen Galerie von diesen Tatsachen keine Erwähnung getan wird, bzw. weder eine bezirksgerichtliche noch eine notarielle oder etwa persönliche Erklärung des Herrn Präsidenten Ferdinand Bloch-Bauer vorliegt, um die Sie sich meines Erachtens unbedingt hätten kümmern müssen, befinde ich mich in einer umso schwierigeren Situation, als andererseits durch das Schreiben des Herrn Dr. Führer vom 3. Oktober 1941, das von der letztwilligen Verfügung spricht, eine Lage geschaffen wurde, die dem Testamentssinne und Ihrer Kenntnis davon offensichtlich widerspricht. Ich kann nicht verstehen, daß selbst während der NS.Zeit eine zu Gunsten eines Staatsinstitutes erfolgte, unangreifbare Legatserklärung nicht hätte geachtet werden sollen, wenn man darauf Bezug genommen oder mit dem bereits im Ausland befindlichen Präsidenten Bloch-Bauer durch seine kommissarische Vermögensverwaltung Fühlung hergestellt hätte. Da in den Akten auch über den Ankauf des späten Porträts um den Betrag von RM 7.500,-- keine Niederschläge vorhanden sind, möchte ich Sie doch sehr bitten, bevor ich hierüber referieren muß, mir die nötigen Aufklärungen zuteil werden zu lassen. Jedenfalls wächst sich die Angelegenheit zu einer Seeschlange aus, da die Städtischen Sammlungen eine der Landschaften aus dem ehemaligen Besitz Bloch-Bauer gegenwärtig verwahren oder besitzen. Ich bin sehr bekümmert darüber, daß bisher alle mit Rückstellungsfragen zusammenhängende Komplexe unübersehbare Unklarheiten mit sich gebracht haben. Meines Erachtens wird es auch im Interesse Herrn Professors liegen mir bei der Entwirrung beizustehen. Vielleicht kommen wir dadurch noch am besten aus diesen nicht eben ungefährlichen Situationen heraus. In diesem Sinne bitte ich Herrn Professor um Ihren ehesten Besuch und bin mit verbindlichen Empfehlungen Ihr ergebener Garzarolli (Unterschrift) |
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