Schreiben vom 29.11.1957:
 Dr. Erich Führer
 an die  Direktion des Städtischen Museums

Rechtsanwalt
Dr. Erich FührerWien, 29.11.1957
Verteidiger in Strafsachen Neue Anschrift
Wien I. Renngasse 6 – 8I. Teinfaltstraße 4
Fernruf U 20-3-83, U 20-4-52Fernruf U 20-3-83 u.
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Dr. F./Ri

An die

Direktion des Städtischen Museums

W i e n  1.,

Rathaus

Betrifft: Verkauf des Bildes Klimt “Birkenwald” aus dem Jahre 1942.

Sehr geehrte Herren!

In obiger Angelegenheit beziehe ich mich auf meine wiederholten Vorsprachen bei Ihnen und der mir in Aussicht gestellten Stellungnahme zu folgendem Tatbestand.

Das Museum der Stadt Wien hat mit Schreiben vom 11.8.1948, Zahl Ma. 1o 623/48, beim Bundesministerium für Finianzen (Vermögensverwaltung) einen Betrag von S 5.000.- als Schadensbetrag geltend gemacht, und zwar mit der Begründung, dass ich im Jahre 1942, in Kenntnis des Legates an die Moderne Galerie, ein Bild Klimt “Birkenwald” an das Museum der Stadt Wien verkauft habe und dass inifolge erhobener Ansprüche der Modernen Galerie, das gegenständliche Bild an diese nach 1945 ausgefolgt werden musste.

Hiezu darf ich feststellen, dass ich, wie mir noch genau erinnerlich ist, über dringliches Ersuchen des Herrn Dir. Wagner, auch dem Städtischen Museum aus den Kunstbeständen des von mir damals rechtsfreundlich vertretenen Industriellen Blochbauer, ein Bild käuflich zu überlassen, diesem Ersuchen nachgekommen bin. Mir war im Zeitpunkt des Verkaufes keinerlei Bestimmung bekannt, dass dieses Bild der Modernen Galerie zugedacht war, wobei ich bemerke, dass ich zum gleichen Zeitpunkt dem Direktor der Modernen Galerie, Herrn Professor Grimschitz, ebenfalls ein Bild vom Klimt, damals betitelt “Dame in Gold”, darstellend die Gattin des Industriellen Blochbauer, zur Verfügung gestellt habe, da mir dieser von der Widmung desselben an die Moderne Galerie Mitteilung gemacht hatte.

Ich habe weder bewusst noch fahrlässig das gegenständliche Bild Klimt “der Birkenwald” an das Museum der Stadt Wien verkauft und bin daher nicht in der Lage, den von Ihnen gegen mich als Rechtsvertreter des Herrn Blochbauer geltend gemachten Anspruch von S 5.000.- anzuerkennen.

Da seit meiner ersten Vorsprache bei Ihnen nunmehr fast drei Wochen vergangen sind, ich andererseits dringend die Erklärung Ihrerseits benötige, dass die Anmeldung beim Bundesminnisterium für Finianzen zurückgezogen wird, erlaube ich mir Ihnen bekanntzugeben, dass ich, falls mir die erbetene Erklärung bis 9.12.1957 nicht zugeht, die Klage gegen die Stadt Wien überreichen müsste.

Ich bitte um Kenntnisnahme und zeichne

mit vorzüglicher Hochachtung

gez.Unterschrift

unles.Stampiglie
“Magistrat


Städtische

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