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Direktion der Österreichischen Galerie ad Zl. 67/49Wien, am 21. Juli 1949. An das W I E N I., In der Burg, Säulenstiege
Der Rechtsbeauftragte der Erben Bloch-Bauer Dr. Gustav Rinesch war am 15.d.M. bei mir im Amte, um gegen den Sperrbescheid des Bundesdenkmalamtes vom 18. Juni 1949, der auf meine Veranlassung erfolgt ist, Stellung zu nehmen. Gleichzeitig kündigte er an, daß er gegen den angeführten Sperrbescheid des BDA. beim Bundesministerium für Unterricht Beschwerde erhoben habe. Herr Dr. Rinesch machte geltend, daß die Erben Bloch-Bauer insbesondere durch die Ausfuhrverweigerung für die beiden Gemälde von Ferdinand Georg Waldmüller “Ochsengespann im Wienerwald” und Franz Eybl “Porträt eines jungen Mannes” umso unangenehmer berührt seien, als die Österreichische Galerie diese beiden Gemälde schon einmal zur Ausfuhr freigegeben hätte. Demgegenüber war festzustellen, daß bis dahin der Österreichischen Galerie die Photos der beiden Bilder nicht vorlagen und aus der Kenntnis des Materiales heraus vermutet werden mußte, daß es sich bei dem Gemälde von Waldmüller um jene Replik des im Besitze der Wiener Städtischen Sammlungen befindlichen Bildes handeln müsse, das vor einer Reihe von Jahren in Berlin zur Versteigerung gelangt war. Nach Vorlage der Photos stellte sich diese Vermutung als Irrtum heraus und wurde dem BDA die Sperre empfohlen. Im Falle des Gemäldes von Eybl führte gleichfalls das vorliegende Photo zur selben Entscheidung. Da nun die beiden gegenständlichen Bilder besondere Lieblinge des verstorbenen Präsidenten Ferdinand Bloch-Bauer gewesen sein sollen, legen die Erben auf deren Ausfuhr besonderten Wert. Die Östereichische Galerie hat nun den Fragenkomplex neuerdings studiert und glaubt unter Anführung nachfolgender Gründe dem BDA. die ganz ausnahmsweise Bewilligung zur Ausfuhr der beiden Gemälde empfehlen zu können. Es haben nämlich die Erben des Präsidenten Ferdinand Bloch-Bauer, die von diesem für seinen Todesfalll ausgesprochene Erklärung beim Bezirksgericht Wien I, den Schenkungswillen seiner verstorbenen Gattin von fünf Gemälden Gustav Klimts an die Österreichische Galerie, achten zu wollen, trotz verschiedener während der NS-Zeit durch den Rechtsvertreter des Präsidenten Bloch-Bauer erfolgter Transaktionen, welche die Situation der Österreichischen Galerie überaus verschlechterten, sofort anerkannt und dadurch eine Lage geschaffen, die die Österreichische Galerie in die Lage versetzte dieses Legat auch tatsächlich zu erhalten. Darüber hinaus hat sich Rechtsanwalt Dr. Gustav Rinesch bereit erklärt, der Österreichischen Galerie gegen Erteilung der Ausfuhrbewilligung der beiden Bilder zufolge eine Ermächtigung der Erben Bloch-Bauer noch das kleine Bildchen von August von Pettenkofen “Szene nach Schlacht” auszufolgen. Das Bildchen ist eine Studie zu der großen Ausführung in der Österreichischen Galerie.
Der Direktor der Österreichischen Galerie: gez. Dr. Garzarolli
1 Anlage (ohne):
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