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GZ 16.616/130-130-IV/2a/99 Herrn Randol Schoenberg 350 South Grand Avenue, 32nd Floor Los Angeles, Ca 90071 U.S.A. Sehr geehrter Herr Schönberg! Für Ihre Enttäuschung über meine Entscheidung in der Restitutionssache Bloch-Bauer kann ich zwar bis zu einem gewissen Grad Verständnis aufbringen, nicht aber für Ihre Reaktion darauf, die alle zulässigen Grenzen überschreitet und auch nicht für Ihre Versuch, die Mitglieder des Beirates, die Ihre Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen gelöst und mich vollständig informiert haben, zu diskreditieren. Alle Ihre Eingaben und auch die Gutachten Ihres Vertrauensanwaltes wurden eingehend geprüft und mit allen Mitgliedern des Beirates diskutiert. Zu Ihrer Information lege ich die Antwort des Vorsitzenden des Beirates auf den Artikel eines Journalisten, dessen Inhalt sich weitgehend mit Ihrem Vorbringen deckt, in englischer Übersetzung bei. Bemerken möchte ich noch, dass sich das Rückgabegesetz ausschließlich auf Kunstgegenstände bezieht, die im Eigentum des Bundes stehen. Wenn Sie nun die Klimtgemälde mehrfach als “gestohlen” bezeichnen und somit das Eigentum des Bundes daran bestreiten, leugnen sie implizit die Anwendung des Rückgabegesetzes auf den Fall Bloch-Bauer und müssten Ihr Recht vor ordentlichen Gerichten suchen. Mit freundlichen Grüßen Wien, 12. Juli 1999 Die Bundesministerin: E. Gehrer |
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