Brief von Dr. Stefan Gulner vom 23.2.00 
an Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel

An den
Bundeskanzler
Herrn Dr. Wolfgang Schüssel
Bundeskanzleramt
Ballhausplatz 2
1010 Wien

Wien, am 23.2.2000

SchoeRA/BMfUK / al / 6SB

Gemälde von Gustav Klimt - Restitution

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel,

in obiger Angelegenheit habe ich die rechtsfreundliche Vertretung der Rechtsnachfolger und Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer, nämlich von Maria Altmann, George Bentley und Trevor Mantle, inne. Der österreichische Staatsbürger jüdischer Abstammung Ferdinand Bloch-Bauer und dessen vor ihm verstorbene Ehefrau Adele Bloch-Bauer waren Förderer von Gustav Klimt. Ferdinand Bloch-Bauer war Eigentümer mehrerer Klimt - Gemälde, die im Zuge der NS Herrschaft an die Republik Österreich übergeben wurden.

Wie Ihnen bereits bekannt sein dürfte, begehren meine Mandanten die Herausgabe von fünf dieser Gemälde, die sich in der Österreichischen Galerie im Oberen Belvedere befinden. Die Republik Österreich lehnt den Anspruch meiner Mandanten jedoch ab. Frau Bundesministerin Dr. Elisabeth Gehrer hat meine Mandanten öffentlich aufgefordert, ihr Recht vor einem ordentlichen Gericht zu suchen.

Meine Mandanten haben nun unter Vorlage der Klage einen Antrag auf Erlaß der Gerichtskosten in Höhe von ATS 24 Millionen gestellt. Bis auf ATS 5 Millionen hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien diesem Antrag stattgegeben. Gegen diesen Beschluß hat die Finanzprokuratur als Rechtsanwalt der Republik Österreich einen Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erhoben, eine Entscheidung ist bisher noch nicht ergangen. Der Rekurs wurde unter anderem damit begründet, daß der Wert der bereits zurückgestellten Kunstgegenstände (Zeichnungen von Gustav Klimt und Porzellan) ebenfalls zu berücksichtigen ist. Somit müßten diese zur Begleichung der Gerichtskosten veräußert werden.

Dies bedeutet, daß die Einbringung einer Klage die bürgerliche Existenz meiner Mandanten gefährdet, zumal sie im Falle des Prozeßverlusts zusätzlich zu den Gerichtskosten auch die Rechtsanwaltsgebühren der Republik Österreich in Millionenhöhe zu begleichen hätten.

Ich habe daher im Auftrag meiner Mandanten das in der Anlage befindliche Schreiben am 23.02.2000 an die Finanzprokuratur gerichtet, in dem ich namens meiner Mandanten eine faire Lösung vorgeschlagen habe, um die von allen gewünschte Klärung der Rechtslage durch ein unabhängiges Gericht zu ermöglichen.

Da durch die Entscheidung in dieser Sache doch von öffentlichem Interesse ist, hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen gedient zu haben. Sollten Sie noch Fragen haben, so stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Dr. Stefan Gulner


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Ing. Leo Hoschka, Vienna

Last Release from: 04/02/07 02:11

Herausgeber / editor:
E. Randol Schoenberg  
Dr. Stefan Gulner