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An die per Boten Wien, am 23.2.2000 SchoeRA/BMfUK / 6SB Gemälde von Gustav Klimt, Restitution Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Toman, in obiger Angelegenheit nehmen meine Mandanten die Erklärung der Bundesregierung in der Präambel zum Regierungsprogramm, sich der Verantwortung aus den Verbrechen der NS-Regimes zu stellen, zum Anlaß, auf eine Entscheidung bezüglich der einvernehmlichen Festlegung des Streitwertes im Sinne meines Schreibens vom 05.01.2000 zu drängen. Gleichzeitig ersuche ich namens meiner Mandanten um Mitteilung, ob im Prozeß der Einwand der Verjährung vorgebracht werden wird. Zur Vereinbarung des Streitwerts Wie Ihnen bekannt ist, hat Frau Bundesminister Dr. Elisabeth Gehrer meine Mandanten mit Schreiben vom 12.07.1999 aufgefordert, ihr Recht vor einem ordentlichen Gericht zu suchen. Frau Minister Dr. Elisabeth Gehrer mußte sich jedoch bewußt sein, daß meine Mandanten einen solchen Prozeß aus eigenen Mitteln nicht finanzieren können. Vorerst wären sie nämlich gezwungen, ihr gesamtes Vermögen inklusive dem Wert der nun doch an meine Mandanten restituierten Zeichnungen und dem Porzellan an die Republik Österreich zur Begleichung der Gerichtskosten zu übergeben. Erst nachdem meine Mandanten ihr gesamtes Vermögen der Republik in Form von Gerichtskosten überwiesen haben, wird der Rest der zu erlegenden Gerichtskosten im Wege der Verfahrenshilfe nachgelassen. Sollten sodann meine Mandanten den Prozeß verlieren, so besteht die Gefahr, daß das Einkommen meiner Mandanten wegen jener Prozeßkosten, die der Republik Österreich in diesem Fall zugesprochen werden (wahrscheinlich ca. ATS 3 Mio), bis auf das Existenzminimum gepfändet wird. Pfändbares Vermögen wäre zu diesem Zeitpunkt ohnehin nicht mehr vorhanden, da es bereits zur Bezahlung der Gerichtskosten eingezogen worden wäre. Da ein solcher Rechtstreit höchstwahrscheinlich erst vor dem Obersten Gerichtshof entschieden wird und allein die zu bezahlenden Gerichtsgebühren durch drei Instanzen über 100 Millionen Schilling betragen, könnte ein solcher Prozeß nur von Multimillionären geführt werden, zu denen meine Mandanten wie bekanntlich auch der Großteil der zur NS - Zeit Vertriebenen nicht zählen. Meine Mandanten nehmen jedoch an, daß solche Überlegungen bei der Aufforderung von Frau Minister Dr. Gehrer an meine Mandanten, die Republik Österreich zu klagen, keine Rolle gespielt haben. Im obigen Sinne unterbreiten meine Mandanten folgenden Vorschlag: 1. Der Streitwert wird einvernehmlich mit ATS 660.000,00 festgelegt. (Senatsgrenze). 2. Jede Partei trägt unabhängig vom Ausgang des Prozesses ihre Kosten selbst. Zum Verjährungsverzicht Ebenso wie bei der Entschädigung der Zwangsarbeiter könnte die Republik Österreich auch bezüglich der Ansprüche meiner Mandaten die Verjährung der Forderung einwenden. Da es sich bei dem gegenständlichen Sachverhalt auch um die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit handelt (Rückgabe von NS-Raubkunst), ersuche ich um folgende Stellungnahme: Verzichtet die Republik Österreich im Prozeß bedingungslos auf die Verjährungseinrede? Der Ordnung halber sei angemerkt, daß es in einem Gerichtsverfahren gegen einen österreichischen Rechtsanwalt gegen die Ehre und das Ansehen des Anwaltsstandes verstößt, den Einwand der Verjährung zu erheben , da nur durch Zeitablauf ein Anspruch nicht verwirkt werden soll. Ein Rechtsanwalt müßte sich für dieses Vergehen vor dem Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer verantworten und hätte eine Strafe zu erwarten. Meine Mandanten nehmen an, daß dies umsomehr für die Republik Österreich nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem gegebenen Sachverhalt gelten soll. Festhalten will ich noch, daß meine Mandanten und auch deren Vertreter in den USA, Kollege E. Randol Schoenberg, Rechtsanwalt bei Fried, Frank, Harris, Shriver & Jacobson, Rechtsanwaltskanzlei, ein Schiedsgericht wegen der Kürze des Verfahrens einem jahrelangen Prozeß vor einem Zivilgericht vorziehen. Dies müßte im Sinne beider Streitteile sein. Die Präambel zum Regierungsprogramm wurde von Herrn Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel als Parteiobmann der ÖVP und von Landeshauptmann Dr. Jörg Haider als Parteiobmann der FPÖ unterfertigt, beide sind Bürgen für die Umsetzung dieser Erklärung. Meine Mandanten haben mich daher beauftragt, eine Kopie dieses Schreibens auch an Herrn Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel und Herrn Landeshauptmann Dr. Jörg Haider zu richten. Weiters habe ich, um den Postweg abzukürzen, eine Kopie dieses Schreibens auch an Frau Bundesminister Dr. Elisabeth Gehrer übermittelt. Da diese Entscheidung von grundlegender Bedeutung für die weitere Lebensführung meiner Mandanten ist, ersuche ich namens meiner Mandanten um Stellungnahme bis 03.03.2000. Mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung Dr. Stefan Gulner
Kopie des Schreibens an: Stuart E. Eizenstat, Deputy Secretary J.D. Bindenagel, Special Envoy for Holocaust Issues E. Randol Schoenberg |
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