![]() |
||
|
Anmerkung von H. Czernin zum Artikel Gegenüber Lügen, Unrecht und Ungerechtigkeit bin ich intolerant. 1. Die Behauptung, daß der Begriff "Legat" in Adele Bloch-Bauers Testament im Zusammenhang mit den Gemälden verwendet wird, ist eine Interpretation, die Manfred Kremser von der Finanzprokuratur vorgenommen hat. Andere Rechtsexperten widersprechen Kremser entschieden. Er selbst dürfte auch nicht ganz überzeugt sein, da er in seinem Gutachten vom 10. Juni 1999, Seite 12, zur Formulierung "entweder Legat oder Schenkungsversprechen" greift. 2. Die Gemälde wurden geraubt. Und zwar per Bescheid der Steuerbehörden Wien vom 14. Mai 1938. Ab diesem Moment hatte Ferdinand Bloch-Bauer jede Verfügungsgewalt über sein österreichischen Vermögen verloren. Adele Bloch-Bauer I, Adele Bloch-Bauer II und Apfelbaum landeten als Raubgut 1941 bzw. 1943 in der Österreichischen Galerie, Buchenwald/ Birkenwald in den Wiener Städtischen Sammlungen. Häuser in Unterach am Attersee wurde der Familie nach dem Krieg rückgestellt (BDA 2631/159,48 - handschriftlicher Vermerk Demus und Schreiben Garzarolli vom 2. April 1948). Für die Klimt-Gemälde gibt es zwei Rückstellungsbegehren bzw. -Ansuchen. 3. Ich habe nicht "mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln" auf ein Treffen Gehrers mit Frau Altmann gedrängt, sondern um einen Termin für letztere gebeten, mit der Begründung, das dies eine besonders nette
und wichtige Geste gegenüber einer vertriebenen Österreicherin wäre. Dieser Bitte wurde dankenswerter Weise entsprochen.
*)Reaktionen auf einen offenen Brief von Hubertus Czernin an Ministerin Gehrer ("Ein beschämendes Schauspiel", STANDARD, 26. 6.); Anlaß: die Empfehlung des ministeriellen Beirats, von einer Rückgabe der Klimt-Gemälde aus der Sammlung der Österreichischen Galerie im Belvedere an Nachkommen der Familie Bloch-Bauer, auf Grundlage des Gesetzes zur Restitution von NS-Raubgut, abzusehen. |
||
|
|
||||||||||||||||