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DER STANDARD Samstag / Sonntag, 3. / 4. Juli 1999, Seite 39 Der Begriff "Legat" wird von Adele Bloch-Bauer in dem Testament vom 19. Jänner 1923 in Zusammenhang mit den Gemälden verwendet. Diese Tatsache ist die Grundlage für die Empfehlung des Beirates, dessen Mitglieder den Sachverhalt sehr eingehend geprüft haben. Das Ergebnis ist, daß die Rechtsgrundlage des Rückgabegesetzes auf das Legat von Adele Bloch-Bauer nicht anzuwenden ist. Die Gemälde wurden weder während des Krieges geraubt, noch nach dem Krieg restituiert und aufgrund des Ausfuhrverbotsgesetzes dabehalten. Was meine parlamentarische Beantwortung betrifft, kann ich Ihnen die Zusammenhänge sehr leicht erklären. Da durch das großzügige Legat der Adele Bloch-Bauer sehr schöne Klimt-Gemälde in der Österreichischen Galerie vorhanden sind, wurden der Familie Ausfuhrgenehmigungen für andere Gemälde anstandslos erteilt. Sehr verärgert bin ich bezüglich Ihrer Ausführungen über mein Treffen mit Frau Maria Altmann. Sie haben mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln darauf gedrängt, daß ich mich mit Frau Altmann treffe. Ich habe dies gegen meine Überzeugung getan, da ich es nicht für zielführend halte, daß ich mit Antragstellern auf Rückgabe Gespräche führe. Während des Gesprächs habe ich Frau Altmann die Zielsetzung des Rückgabegesetzes erklärt und ihr auch klar gemacht, daß der Beirat auf Basis dieses Gesetzes seine Empfehlungen geben wird. Tatsache ist es ja auch, daß Frau Altmann nun auf Empfehlung des Beirates 16 Klimt-Zeichnungen aus der Albertina und zahlreiche Kunstgegenstände aus dem MAK erhält. Im Gegensatz zu Ihnen, sehe ich Österreich als modernen, aufgeschlossenen Staat, der seine jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger schätzt, ihnen offen und ehrlich entgegenkommt und für die Zukunft mit ihnen eine Partnerschaft
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